Common use of Gemeinsam anwendbare Bestimmungen für die Ausgabe und Rücknahme der Anteile Clause in Contracts

Gemeinsam anwendbare Bestimmungen für die Ausgabe und Rücknahme der Anteile. Zur Preisberechnung des Investmentfonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten Kurse herangezogen. Für den Fall, dass der Investmentfonds in Fondsanteile investiert, werden zur Preisberechnung die jeweils letzten veröffentlichten Kurse der Subfonds herangezogen.

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