Gemeinsame Nutzung von Informationen Musterklauseln

Gemeinsame Nutzung von Informationen. Die Valeo-Gruppe macht Transparenz zum Grundprinzip ihrer internen und externen Beziehungen. Unter Einhaltung gesetzlicher, vertrieblicher und strategischer Vertraulichkeitsvorgaben verpflichtet sich die Gruppe, den Sozial- und Wirtschaftsakteuren und den öffentlichen Stellen zuverlässige, hochwertige und aktuelle Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und die Ergebnisse zu liefern. 1- Die Unterzeichner möchten den Dialog zwischen den Managern und ihren Teams zu einem Mittel machen, das die gemeinsame Nutzung von Informationen und die Einbindung der Mitarbeiter in die Entwicklung und den Ausbau ihres Unternehmens und der Gruppe erleichtert. 2- In der Valeo-Gruppe muss sich jeder Mitarbeiter regelmäßig (jährlich scheint sich bewährt zu haben) mit seinem Manager über die verschiedenen Elemente der Bewertung seiner beruflichen Leistungen, seines Ausbildungsstandes und seiner beruflichen Zukunft austauschen können. 1- Die Valeo-Gruppe verpflichtet sich, die Autonomie und Unabhängigkeit der Gewerkschaftsorganisationen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen zu respektieren. Sie erkennt die anerkannten und gemäß den nationalen und internationalen Regeln im Unternehmen vertretenen Gewerkschaftsorganisationen als Gesprächspartner und Partner an, vor allem im Rahmen von Tarifverhandlungen. 2- Jeder Mitarbeiter der Valeo-Gruppe muss auf der Grundlage geltender Gesetze und Verordnungen das Recht haben, sich einer Gewerkschaftsorganisation anzuschließen, Vertreter zu wählen oder sich selbst in Vertretungsfunktionen wählen zu lassen und sich auf die anerkannten Gewerkschaftsrechte zu berufen. Wie schon in Artikel 4 dieser Vereinbarung erwähnt, darf er als Mitarbeiter in seiner beruflichen Entwicklung keine Nachteile aufgrund seines gewerkschaftlichen Engagements oder seiner Vertretungsfunktion haben. 3- Der soziale Dialog zwischen den Arbeitgebern und Mitarbeitervertretern ist das vorrangige Mittel zur Behandlung von Fragen, die die Interessen des Unternehmens und der Beschäftigten, die Vorbeugung von Konflikten, die Qualität des sozialen Xxxxxx und die Umsetzung dieser Vereinbarung betreffen. 4- Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich zur Aufrechterhaltung eines konstruktiven sozialen Dialogs und darauf zu achten, dass die verschiedenen Kulturen, die die Unternehmen der Gruppe bereichern, zum Ausdruck kommen können. Außerdem wird in Übereinstimmung mit den Praktiken und der nationalen Gesetzgebung ein ordnungsgemäßer Informationsfluss sicher...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.