Gemeinsame Nutzung von Informationen Musterklauseln

Gemeinsame Nutzung von Informationen. Die Valeo-Gruppe macht Transparenz zum Grundprinzip ihrer internen und externen Beziehungen. Unter Einhaltung gesetzlicher, vertrieblicher und strategischer Vertraulichkeitsvorgaben verpflichtet sich die Gruppe, den Sozial- und Wirtschaftsakteuren und den öffentlichen Stellen zuverlässige, hochwertige und aktuelle Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und die Ergebnisse zu liefern.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.