Genehmigungsplanung. die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 649 BGB sind insoweit nicht gegeben).
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Samples: Architektenvertrag, Architektenvertrag, Architektenvertrag
Genehmigungsplanung. die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***) Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 649 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).
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Samples: Architektenvertrag, Architektenvertrag
Genehmigungsplanung. die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *- - Als Ergebnis sind dem Auftraggeber zu übergeben: erarbeitete und zusammengestellte Anträge (Anzahl entsprechend Erfordernis) Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 649 BGB sind insoweit nicht gegeben).
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Samples: Objektplanungsvertrag