Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung. Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu stellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Ziffer 10.1 anzuzeigen.
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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisebedingungen
Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung. Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; . Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, Aushändigung zu stellenerstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Ziffer 10.1 der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung. Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich unver- züglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu stellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Ziffer 10.1 anzuzeigen.
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Samples: Reisebedingungen, Reisevertrag
Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung. Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; . Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu stellenerstatten. Im Übrigen übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Ziffer 10.1 der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
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Samples: Reisebedingungen