German Law Musterklauseln

German Law. The mutual rights and obligations deriv- ing from this contractual arrangement and resulting from this contract are subject to the law of the Federal Republic of Germany.

Related to German Law

  • Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Regelungen gelten für Beschäftigte, die in einem Arbeitsver- hältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist, wenn sie in a) Krankenhäusern, einschließlich psychiatrischen Fachkrankenhäusern, b) medizinischen Instituten von Krankenhäusern oder c) sonstigen Einrichtungen (z.B. Reha-Einrichtungen, Kureinrichtungen), in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen, wenn die Behandlung durch in den Einrichtungen selbst beschäftigte Ärztinnen oder Ärzte stattfindet, beschäftigt sind.2 1Von dem Geltungsbereich werden auch Fachabteilungen (z.B. Pflege-, Alten- pflege- und Betreuungseinrichtungen) in psychiatrischen Zentren bzw. Rehabili- tations- oder Kureinrichtungen erfasst, soweit diese mit einem psychiatrischen Fachkrankenhaus bzw. einem Krankenhaus desselben Trägers einen Betrieb bil- den. 2Von Satz 1 erfasste Einrichtungen können durch landesbezirkliche Anwen- dungsvereinbarung aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden. 3Im Übri- gen werden Altenpflegeeinrichtungen eines Krankenhauses von dem Geltungs- bereich des BT-K nicht erfasst, auch soweit sie mit einem Krankenhaus dessel- ben Trägers einen Betrieb bilden. 4Vom Geltungsbereich des BT-B erfasste Ein- richtungen können durch landesbezirkliche Anwendungsvereinbarung in diesen Tarifvertrag einbezogen werden. (2) Diese Regelungen gelten nicht für a) Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie Chefärztinnen/Chefärzte, b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinaus- gehendes regelmäßiges Entgelt erhalten, c) bis g) [nicht besetzt]

  • Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

  • SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige das Ing.Büro Ridler Datentechnik, Inh. ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, die monatlichen Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Ing.Büro Ridler Datentechnik, Inh. ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum 25. des Monats im Voraus eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Werktag. HINWEIS: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. BIC: | Kontoinhaber: IBAN: ▇▇ | | | | | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇: Ich erkläre mich einverstanden, daß mir/uns für jede rückbelastete Lastschrift die nicht durch das Ing.Büro Ridler Datentechnik, zu verantworten ist, eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von EUR 18,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt wird. 🗶 🗶 Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber

  • Sicherungsrechte Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher –auch zukünftig– aus dem Auftrag entstehender Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte seinen daraus folgenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Im Falle einer Verarbeitung oder Vermischung der Kaufsache erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der neuen Sache. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert der Kaufsache ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der Kaufsache mit anderen beweglichen Sachen eine einheitliche neuen Sache entsteht und der Käufer an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der anderen Sache mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs oder der Weiterverarbeitung der Kaufsache oder der aus ihr hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Satz 1 schon jetzt alle, auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Weiterverarbeitung der Kaufsache mit allen Neben-rechten in Höhe des Wertes der Kaufsache mit Rang vor dem Rest ab. Für den Fall, dass der Käufer die Kaufsache zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder aus der Kaufsache hergestellten neuen Sachen verkauft oder die Kaufsache mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Neben-rechten in Höhe des Wertes unserer Sache mit Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumen einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert der Kaufsache im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Satz 1 um 20% übersteigt. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Bei Nichtkaufleuten gilt dies jedoch erst nach Ablauf der Frist aus § 309 Nr. 1 BGB. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle. nicht sofortiger Entladung bei Ankunft, Entsorgung von Restbeton in einer Recyclinganlage sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Grundsätzlich ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig ohne Abzug. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Dessen ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen auch bis dahin gestundete- sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät und/oder nicht mehr kreditwürdig ist, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder er als vermögenslos im Register gelöscht wird. Wir selbst sind alsdann berechtigt, die gelieferte ▇▇▇▇ zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen etwaiger Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Skontierung bedarf unserer Einwilligung; Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Verkäufer darf nach billigem Ermessen bestimmen, wie eine nicht ausreichende Leistung des Käufers auf seine Schuld auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen angerechnet wird. Wechsel, die in jedem Fall bei der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen, und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen.

  • Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.