Im Allgemeinen. Die Bestimmungen zur Auflösung des OGAW gelten ebenfalls für dessen Anteilsklassen. Die Anleger werden über den Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auf dem gleichen Weg informiert, wie im vorhergehenden Abschnitt „Strukturmassnahmen“ beschrieben.
Im Allgemeinen. Bei periodischen Leistungen
Im Allgemeinen. Bei Verbind- lichkeit zu einem Tun oder Nicht- tun
Im Allgemeinen. Zustand bei schwebender Bedingung
Im Allgemeinen. Unbewegliche Sachen und Fahrnisbauten
Im Allgemeinen. Bei Grund- stücken
Im Allgemeinen. Beseitigung des Mangels
Im Allgemeinen. 1 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Xxxx, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgän- gig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern. 2 Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen.
Im Allgemeinen. Für Kulturgüter im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Kulturgütertrans- fergesetzes vom 20. Juni 200350 verjährt die Klage auf Gewährleistung des veräusserten Rechts ein Jahr, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat, in jedem Fall jedoch 30 Jahre nach dem Vertrags- abschluss.
Im Allgemeinen. Bei Bürg- schaft