Sicherheitsvorschriften Musterklauseln

Sicherheitsvorschriften. 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung bestanden hat.
Sicherheitsvorschriften. 15.1 Die Firma verpflichtet sich, soweit sie zu den Räumlichkei- ten der SIX Zutritt und/oder zu den Daten und Systemen der SIX Zugriff hat, deren Zutritts- und Sicherheitsvorschriften einzuhal- ten.
Sicherheitsvorschriften. 1. Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Sicherheitsvorschriften. Artikel 4 Versicherungsperiode, Prämie, Beginn und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes Artikel 5 Wohnortwechsel – Adressänderung
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- stausicherungen funktionsbereit zu halten.
Sicherheitsvorschriften. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versi- cherungsnehmer