Gesundheitliche und medizinische Anforderungen Musterklauseln

Gesundheitliche und medizinische Anforderungen. Alle Gäste müssen Silversea bei der Reservierung schriftlich über folgende Punkte informieren: Körperliche oder geistige Krankheiten, die während der Reise medizinischer oder fachlicher Behandlung oder Beobachtung bedürfen. Krankheiten, durch die sich der Xxxx als reiseunfähig erweisen könnte oder die spezieller Beobachtung oder Hilfeleistungen bedürfen. Krankheiten, die ein Risiko oder eine Gefahr für den Xxxx oder andere Personen auf dem Schiff darstellen könnten. Krankheiten, derentwegen der Xxxx aus medizinischen Gründen Sauerstoff benötigt. Jede Absicht oder Notwendigkeit, einen Rollstuhl, eine andere Mobilitäthilfe oder ein Begleit- oder Assistenztier an Bord des Schiffes mitzubringen. Durch die Buchung der Passage und das Betreten des Schiffes bestätigt und garantiert der Xxxx, dass er/sie körperlich und anderweitig reisefähig ist und dass er/sie sich stets an die entsprechenden Regeln und Bestimmungen des Schiffes sowie die Anweisungen der Schiffsoffiziere und des medizinischen Personals des Schiffes halten wird. Silversea behält sich ohne Haftungsübernahme das Recht vor, Gäste von Bord zu verweisen und/oder die Beförderung von Gästen zu verweigern, die nach Ermessen von Silversea oder des Kapitäns des Schiffes nicht reisefähig sind oder eine spezielle Betreuung benötigen, die über das Maß an Betreuung hinausgeht, das Silversea bereitstellen und verantworten kann. Silversea rät Gästen mit Rollstuhl dringend zu einer Begleitperson, die sie sowohl an Bord als auch zu Lande unterstützen kann, da Silversea keine speziellen Hilfeleistungen bereitstellen kann. Bitte beachten Sie, dass in einigen Anlaufhäfen ggf. keine Rampe für Rollstühle bereitgestellt werden kann. Gäste mit Rollstuhl müssen ihren eigenen, zusammenklappbaren Rollstuhl mit an Bord bringen. Gästen, die mit Rollstuhl auf einem Schiff unserer Expeditionsflotte reisen, rät Xxxxxxxxx dringend zu einer Begleitperson, die sie sowohl an Bord als auch zu Lande unterstützen kann, da Silversea keine speziellen Hilfeleistungen bereitstellen kann. Bitte beachten Sie, dass in einigen Anlaufhäfen ggf. keine Rampe für Rollstühle bereitgestellt werden kann. Gäste mit Rollstuhl müssen ihren eigenen, zusammenklappbaren Rollstuhl mit an Bord bringen. Gäste, die an Bord der Silver Origin reisen, müssen sich vor der Buchung an Silversea wenden, wenn Sie bei der Ein- oder Ausschiffung eine Rampe für Rollstühle benötigen. Xxxxxxxxx behält sich das Recht vor, Gästen, die Silversea zum Zeitpunkt der Buchung nicht...

Related to Gesundheitliche und medizinische Anforderungen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.