Gewährleistung des Anbieters. 1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeicher) oder • Durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Gewährleistung des Anbieters. 1. 9.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch ▪ durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder ▪ durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder ▪ durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens oder ▪ durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch ▪ durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. .
9.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. 9.3 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. 9.4 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehlerunwesent- liche Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ein unwesentlicher Fehler in Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vorWiedergabe/Darstellung, wenn er die hervorgerufen wird • Durch werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauertandauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenausge- schlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Auftrag- geber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen Fehl- schlagen, Unzumutbarkeit oder Unzumutbarkeit Unmöglichkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche, soweit die ungenügende Darstellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüg- lich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung. Im Falle des Fehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
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Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen tech- nischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung Zahlungsminde- rung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender ungenü- gender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch · durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder · durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder · durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens · durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch · durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Werbegeschäft in Online Medien
Gewährleistung des Anbieters. 1. Der Anbieter (a) nnz-online gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, Hardware (z. B. Browser) oder • Durch durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) • Durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeicher) oder • Durch durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fort- laufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertrag- lich vereinbarten Schaltung andauert. .
(b) Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers Auftrag- gebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenausgeschlos- sen.
2. (c) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Auftragge- ber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie ErsatzwerbungErsatzwer- bung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt beein- trächtigt wurde. Bei Fehlschlagen Lässt nnz-online eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbungist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. Sind (d) Xxxx etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber Auf- traggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche FehlerFehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ein unwesentlicher Fehler in Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vorWiedergabe/Darstellung, wenn er die hervorgerufen wird • Durch werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- Darstellungssoft-‐ und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch durch einen Ausfall des Ad-ServersAd-‐Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauertandauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers Ad-‐Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Unzumutbarkeit Unmöglichkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche, soweit die ungenügende Darstellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung. Im Falle des Fehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. 1. Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit a) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des und Zugang der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils Rechnung in Verzug. Bei üblichen technischen Standard entsprechende, Standards die bestmögliche Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber bestimmten Höhe berechnet. Der Anbieter kann bei ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, vollkommen freies Programm zu erstellen. Die ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehlerunerhebliche Fehler Auftraggebers entsteht, und für die restliche bei der Wiedergabe des Werbemittels. Ein unwesentlicher Fehler in Schaltung Vorauszahlung verlangen. Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern,
c) Objektiv begründete Zweifel an der Darstellung Zah- die durch lungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den - technische Störungen, insbesondere einem Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages Leitungs- und/oder Rechnerausfall aufgrund das Erscheinen weiterer Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch ohne Systemversagens oder Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des jewei- Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. ligen Betrages und von dem Ausgleich offensteh- Browser) oder ender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. - durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer BetreiberBetreiber oder
d) Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, • Durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig mit - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen For- Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischen- derungen aufzurechnen. speichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.nicht
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. Der Anbieter ) LYNET gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Fehler der eingesetzten Software zur Bannerveröffentlichung.
(2) Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagen - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies so genannten Proxys (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-ServersAdservers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers Adservers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. (3) Bei nachweislich ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. (4) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeschaltungen
Gewährleistung des Anbieters. 1. Der Anbieter (36)LYNET gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche FehlerFehler der eingesetzten Software zur Bannerveröffentlichung. Ein (37)Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagen - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies so genannten Proxys (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-ServersAdservers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers Adservers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Bei (38)Bei nachweislich ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3. Sind (39)Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeschaltungen
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z. B. Browser) oder – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens oder – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch – durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- Darstellungssoft und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch – durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Ad- Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten und ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch -Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig bei Dritten (z.B. anderen Providern) oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten sog. Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers(Ad-)Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers (Ad-)Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ebenso sind dem Auftraggeber die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt: - Planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche, - Außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche, - Zeiten, in denen die Seiten vom Anbieter aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, vom Netz genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann, z.B. wegen Hackangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern, von deren Leistung der Betrieb des Anbieters abhängt), - Ausfallzeiten oder Störungszeiten des (Ad-)Servers von bis zu 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbungist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechendeentsprechende , bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • Durch - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens - durch vollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung Aufhebung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
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Samples: Werbeauftrag
Gewährleistung des Anbieters. (1. ) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche FehlerFehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ein unwesentlicher Fehler in Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vorWiedergabe/Darstellung, wenn er die hervorgerufen wird • Durch werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- Darstellungssoft‐ und/oder Hardware, • Durch Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, • Durch Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, • Durch unvollständig Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (ZwischenspeicherZwischenspeichern) oder • Durch durch einen Ausfall des Ad-ServersAd‐Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichen vertraglich vereinbarten Schaltung andauertandauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers Ad‐Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2. ) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Unzumutbarkeit Unmöglichkeit der Ersatzwerbung, Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3. ) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche, soweit die ungenügende Darstellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat – sofern er nicht Verbraucher ist – das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung. Im Falle des Fehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
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