Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimite.
Leistungsangebot. (1) Die Bank stellt dem Teilnehmer einen zentralen Authentifizierungsdienst (nachfolgend: „CAS“ (Central Authentication Services) genannt) zur si- cheren Identifizierung gegenüber Dritten als weitere Funktionalität ihres Online-Banking-Angebots zur Verfügung. Der CAS ermöglicht es dem Teil- nehmer, sich bei bestimmten Drittanbietern, die Onlineangebote über Websites, Apps und andere digitale Kanäle bereitstellen, mit seinem Zugang für das Online-Banking anzumelden und seine bei der Bank gespeicherten Daten zur Identifizierung zu nutzen.
(2) Die vorliegenden Sonderbedingungen ergänzen die geltenden Sonderbedingungen für das Online-Banking sowie die Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking und gehen diesen im Falle eines Widerspruchs vor.
(3) Der Teilnehmer kann den CAS im Rahmen des von der Bank bereitgestellten Funktionsumfangs und ausschließlich gegenüber solchen Drittan- bietern nutzen, die direkt oder über sogenannte zentrale Vermittlungsdienste, wie z. B. XXX.xxx, am CAS teilnehmen (sogenannte „Akzeptanzstel- len“), sowie gegenüber Vertrauensdienstanbietern.
Leistungsangebot. (1) Die Bank stellt dem Teilnehmer in Ergänzung ihres Online-Banking-Angebots eine Multibanking-Funktion (Multibanking) und darauf aufbauende Zusatzdienste (Multibanking-Zusatzdienste) als weitere Funktionalitäten zur Verfügung. Die vorliegenden Sonderbedingungen ergänzen die gelten- den Sonderbedingungen für das Online-Banking sowie die Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking und gehen diesen im Fall eines Widerspruchs vor.
(2) Dem Teilnehmer stehen das Multibanking sowie die Multibanking-Zusatzdienste über die gleichen Zugangswege zur Verfügung wie auch das Online-Banking. Möglich sind im Rahmen des Angebots insbesondere der Abruf via PC oder mobilem Endgerät, wie Smartphone und Tablet. Letz- teres kann die Installation einer Bank-Applikation erfordern, für die besondere Nutzungsbedingungen gelten.
(3) Die Multibanking-Funktion ermöglicht die Einbindung von weiteren Konten des Teilnehmers (Fremdbankkonten) bei anderen Kreditinstituten bzw. Zahlungsdienstleistern (Fremdbanken) in einer Kontoübersicht im Online-Banking der Bank. Eingebunden werden können Zahlungskonten sowie weitere Konten, wie z. B. Sparkonten, Depotkonten, Kreditkartenkonten und sonstige Konten, sofern die Bank dies zulässt. Darüber hinaus kann der Teilnehmer weitere Zusatzdienste in dem von der Bank angebotenen Umfang auswählen.
(4) Voraussetzung für die Einbindung eines Fremdbankkontos ist, dass der Teilnehmer am Online-Banking der Fremdbank teilnimmt, diese den Abruf der Kontoinformationen über eine Schnittstelle zulässt und der Teilnehmer dem Abruf von Kontoinformationen bei der Fremdbank durch Auswahl des betreffenden Xxxxxx zur Anzeige gemäß Ziffer 2.1 Absätze 2 und 3 dieser Sonderbedingungen ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Der Abruf der Kontoinformationen erfolgt durch die Bank im Auftrag des Teilnehmers. Die Bank geht kein Vertragsverhältnis zur kontofüh- renden Fremdbank ein. Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Fremdbank.
(6) Ist der Teilnehmer Mitinhaber oder Kontobevollmächtigter aufgrund einer Vollmacht, so ist er zur Nutzung der Multibanking-Zusatzdienste nur berechtigt, wenn der Mitinhaber bzw. der Vollmachtgeber ihn hierzu ermächtigt hat. Der Teilnehmer nutzt diese Dienste insoweit als Vertreter des Kontoinhabers bzw. Mitkontoinhabers. Der Kontobevollmächtigte ist dennoch auch im eigenen Namen verpflichtet, die in diesen Bedingungen enthaltenen Regelungen als Teilnehmer einzuhalten.
(7) Zur Nutzung der Multibank...
Leistungsangebot. Der Kontoinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online- und Telefon-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Online- und Telefon-Banking abrufen. Darüber hinaus kann der Kontoinhaber das Zugangsmedium Telefax nutzen.
Leistungsangebot. (1) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ bezeichnet.
(2) Der Teilnehmer kann Bankgeschäfte im Rahmen von PSD ServiceDirekt mittels Telefon in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels PSD ServiceDirekt abrufen. Die im PSD ServiceDirekt erteilten Wertpapieraufträge werden ohne Beratung durchgeführt. Die Berechtigung zur Erteilung von Wertpapieraufträgen mittels PSD ServiceDirekt bedarf einer separaten Rahmenvereinbarung.
(3) Zur Nutzung von PSD ServiceDirekt gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Telefon-Banking in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheit- lich als "Teilnehmer" bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als "Konto" bezeichnet.
(3) Zur Nutzung des Telefon-Banking gelten die mit der Sparkasse geson- dert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner Sparkasse gesondert vereinbaren. Bevoll- mächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.
Leistungsangebot. Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte (im Folgenden auch einheitlich: „Teilnehmer“) können Bankgeschäfte inklusive die Nutzung der digitalen Xxxxxxx (xxxxx Xx. 00 dieser Sonderbedingungen) mittels Online-Banking der Bank in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Unter Online-Banking sind die von der Bank online verfügbaren Banking-Funktionen, angebotene Funktionen des MobileBanking sowie alle Funktionen und Applikationen (z.B. Apps) zu verstehen, welche die Bank selbst oder durch einen Dritten ihren Kunden zur Verfügung stellt und/ oder zugänglich macht. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online-Banking abrufen. Als Standardverfahren zur Au- thentifizierung im Online-Banking sowie im Mobile-Banking vereinbaren die Bank und die Kunden die Nutzung von TEO des Anbieters Comeco GmbH & Xx.XX (auch „Comeco“), Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend als „TEO“ bezeichnet). Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, weitere Zahlungsauslösedienste und weitere Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Dritt- dienste nutzen.
(2) Konto und Depot werden einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
Leistungsangebot. Die Bedingungen regeln die Leistungsbeziehung zwischen dem Kunden und der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) für das Produkt WeltSparen. Das Leistungsangebot der Raisin GmbH (im Folgenden „Raisin“ genannt) für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte), das Produkt WeltSparen (ETF Robo), das Produkt WeltSparen (ETF Configurator), Raisin Pension ETF Rürup und das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity) sowie ggf. einzelne Leistungen etwaiger Distributionspartner (gemeinsam “Produkt WeltSparen”) können den AGB von Raisin entnommen werden. Raisin Bank führt keinen Anlagevermittlung in Bezug auf das Produkt WeltSparen (ETF Robo), das Produkt WeltSparen (ETF Configurator), Raisin Pension ETF Rürup und das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity) durch. Jegliche Anlagevermittlung in Bezug auf das Produkt WeltSparen (ETF Robo), WeltSparen (ETF Configurator), Raisin Pension ETF Rürup und WeltSparen (Raisin Private Equity) wird von Raisin durchgeführt. Nähere Informationen finden sich im Abschnitt „Sonderbedingungen der Raisin für das Produkt WeltSparen (ETF Robo)“, im Abschnitt „Sonderbedingungen der Raisin für das Produkt WeltSparen (ETF Configurator)“, im Abschnitt “Sonderbedingungen Raisin Pension ETF Rürup” sowie im Abschnitt „Sonderbedingungen für das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity)“. Soweit diese Bedingungen für das Produkt WeltSparen von den AGB der Bank abweichen, gelten diese Bedingungen für das Produkt WeltSparen vorrangig. Folgende Leistungen bietet die Bank für den Kunden an:
(a) Eröffnung und Führung eines Online- Kontokorrentkontos auf Guthabenbasis („WeltSpar-Konto“) mit jährlicher Saldenbestätigung;
(b) Durchführung des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs für das WeltSpar-Konto (ausschließlich für Einzahlungen auf Partnerbank- bzw. Depotbankkonten und Überweisungen auf das Referenzkonto);
(c) Durchführung der Legitimation des Kunden gegenüber der Partnerbank bzw. Depotbank;
(d) Unterstützung des Kunden bei der Kommunikation mit einer Partnerbank (z.B. elektronische oder postalische Übermittlung von Kundenaufträgen und Unterlagen im Rahmen des Abschlusses des Vertrages bei einer Partnerbank). Das Angebot der Bank richtet sich ausschließlich an Privatkunden (natürliche Personen). Gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act (“FATCA”) sind US-Staatsbürger und Inhaber einer Green-Card vom Angebot der Bank ausgeschlossen. Sofern ein Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung zum US-Staatsbürger oder Inhaber einer Green-Card wird, hat...
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte können Bank- geschäfte mittels Onlinebanking in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) angebotenen Umfang abwi- ckeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Online- banking abrufen. Sie sind grundsätzlich berechtigt, für die Aus- lösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Transaktionskonto ei- nen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ be- zeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Onlinebanking gelten die mit der Bank geson- dert vereinbarten Verfügungslimite.