Gewährleistung für Hardware. Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard‐ als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung für Hardware. Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard‐ Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Wiederherstellung von Daten oder die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur NachbesserungNacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein dritter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
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Gewährleistung für Hardware. Die Firma motec-data GmbH gewährleistet, dass die Waren Vertragsprodukte bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma Auswahl und Lieferung der Kunde sind sich darüber einigVertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und in der Regel individuell nach Anforderung des Kunden, wobei allerdings die jeweilige Standardkonfiguration des Herstellers als Grundlage der Auswahl und Lieferung vorausgesetzt wird. motec-data GmbH gewährleistet, dass im Handbuch und / oder die Vertragsprodukte in der Preisliste enthaltene Erklärungen Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen sowohl in der Hard‐ als auch der Software Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellendar. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher Eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinn des Bürgerlichen GesetzbuchsRechtssinne ist nur dann gegeben, so beträgt wenn die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung jeweiligen Angaben von motec-data GmbH schriftlich bestätigt wurden. Von der WareGewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von MängelnSchäden, die durch zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch, äußere Einflüsse Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden/Betrieb mit falscher Stromart oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen/Brand, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma GeräteBlitzschlag, Elemente Explosion oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässtnetzbedingte Überspannungen/Feuchtigkeit, sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führtweist nach, dass die noch diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien- Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder eine Firmware verändert, Jailbreak eingerichtet oder Betriebssystemsoftware in Rede stehenden anderer Form ohne vorherige, schriftliche bestätigte Autorisierung durch motec-data GmbH verändert wurde. Unabhängig davon gibt motec-data GmbH etwaig weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall wird motec-data GmbH in der Regel durch Nacherfüllung seinen Gewährleistungspflichten nachkommen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von motec-data GmbH über. Falls motec-data GmbH Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht erschwert wird. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Erweist sich die Mängelrüge als beseitigt, ist der Kunde berechtigt, setzt der Kunde der Firma entweder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine angemessene Frist zur NachbesserungMinderung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist motec-data GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Firma kann außerdem Gewährleistungszeit beginnt mit Lieferung an den Kunden und verjährt ein Jahr danach. Alle weiteren oder andere, als die Nacherfüllung insgesamt verweigernin diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagengleich aus welchem Rechtsgrund, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist sind ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt , soweit sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar istaus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung für Hardware. Die Firma DEKOM Engineering GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma DEKOM Engineering GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard‐ Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma DEKOM Engineering GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma DEKOM Engineering GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma DEKOM Engineering GmbH eine angemessene Frist zur NachbesserungNacherfüllung. Der Kunde teilt der DEKOM Engineering GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. DEKOM Engineering GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma DEKOM Engineering GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
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