GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen dem Kunden die Rechte aus § 651 i BGB zu. 8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen. 8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. 8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. 8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 8.6 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen kann der Kunde von Costa entsprechend der gesetzlichen Regelungen Gewährleistungsrechte geltend machen (für ab dem Kunden die Rechte aus 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge entsprechend § 651 i k BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der LageAbhilfe verlangen und gegebenenfalls den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend den Reisepreis nach § 651 m BGB bzw. mindern und/oder nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen).
8.2 Bei bis zum 30.06.2018 geschlossenen Reiseverträgen hat der Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistun- gen mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Xxxxx geltend zu machen. Für Reiseverträge, die nach diesem Reisemangel ausgeschlossenDatum geschlossen werden, gilt diese Frist nicht.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigenbesei- tigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden verbun- den ist.
8.4 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und / oder Schadensersatz (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge entsprechend § 651 m BGB, bzw. § 651 n BGB) aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.5 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge nach § 651 l BGB kündigenBGB), vorausgesetzt, vorausgesetzt der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert ver- weigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 8.6 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ausge- füllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung Gepäckbeschädi- gung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch Schadens- ersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 8.7 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen Schadensersatzansprü- chen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden Die sich aus den rechtlichen Vorschriften und der Gesetzgebung ergebende Verpflichtung zur Mängel- anzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit maroc-mobil-mondial dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von maroc-mobil-mondial eingesetzten Reiselei- tung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die gebuchte ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich der von maroc-mobil-mondial einge- setzten Reiseleitung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.3 Wird eine Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaftinfolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet maroc-mobil-mondial innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so stehen kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Rechte Reise infolge eines Mangels aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige wichtigem, maroc-mobil-mondial erkennbaren Grund nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden zuzumuten ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Costa maroc-mobil-mondial oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kun- den gerechtfertigt wird.
8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) 8.4 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in vertraglich vorgesehenen Beendigung der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung Reise gegenüber maroc-mobil-mondial geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, wird in Bezug auf den mit maroc-mobil-mondial abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, die Beschädigung oder die Fehlleitung im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Reisegepäck an maroc-mobil-mondial erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzan- sprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr Kunde ausschließlich innerhalb eines AnspruchsverlustsMonats nach dem ver- traglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber maroc-mobil-mondial geltend zu machen.
8.6 b) Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte kann fristwahrend nur gegenüber Costa maroc-mobil-mondial unter folgender der nachfolgend an- gegebenen Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx . Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unbe- rührt.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen dem Kunden die Rechte aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB BGB, bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen dem Kunden die Rechte aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB BGB, bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxx. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist 9.1 Wird die Reise mangelhaft, so stehen dem Kunden die Rechte aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigtvertragsgemäß erbracht, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetztAbhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der Kunde hat von Xxxxx zuvor eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine angemessene Frist zur Abhilfe Minderung des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig istReisepreises nicht ein.
8.5 9.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, und bei Verspätung spätestens innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
9.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für Costa erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Costa zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Costa verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, für Xxxxx erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Costa erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Xxxxx geltend zu machen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 b) Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte kann fristwahrend nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen dem Kunden die Rechte aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, ,Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. 8.1 Costa hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen kann der Kunde von Costa entsprechend der gesetzlichen Regelungen Gewährleistungsrechte geltend machen (für ab dem Kunden die Rechte aus 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge entsprechend § 651 i k BGB zuAbhilfe verlangen und gegebenenfalls den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen, den Reisepreis nach § 651 m BGB mindern und/oder nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen).
8.2 Bei bis zum 30.06.2018 geschlossenen Reiseverträgen hat der Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Xxxxx geltend zu machen. Für Reiseverträge, die nach diesem Datum geschlossen werden, gilt diese Frist nicht.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Ist Xxxxx infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge entsprechend § 651 m BGB BGB, bzw. § 651 n BGB BGB) aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Xxxxx den Reisemangel zu beseitigen. Xxxxx kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Xxxxx der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 8.5 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge nach § 651 l BGB kündigenBGB), vorausgesetzt, der Kunde hat Xxxxx zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und Costa hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Costa verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 8.6 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Costa dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 8.7 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber Costa unter folgender Anschrift erfolgen: Costa Kreuzfahrten, Zweigniederlassung der Costa Crociere S.p.A. Xx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
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