Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung
Kündigung des Vertrages. 14.1 Wenn der bzw. die Teilnehmer/in die Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht erfüllt , hat die NA das Recht, den Vertrag unbeschadet der nach Maßgabe des geltenden Rechts hierfür vorgesehenen Folgen jederzeit schriftlich zu kündigen, wenn der bzw. die Teilnehmer/in nicht binnen einem Monat ab seiner/ihrer Verständigung über die Pflichtverletzung mittels eingeschriebenem Brief ausreichende Maßnahmen zur Wiederherstellung des vertragskonformen Zustandes bzw. zur Erfüllung all seiner Vertragspflichten ergreift. Im Falle der Kündigung hat der bzw. die Teilnehmer/in den gesamten Mobilitätszuschuss unverzüglich an die NA zurückzuzahlen.
Kündigung des Vertrages. 19.1 Wir haben das Recht, den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
19.2 Wir sind ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen: wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhalten und Sie, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich ist, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben; oder wenn Sie Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung Ihrer Schulden bzw. einer Umschuldung mit Ihren Gläubigern treffen, sich unter gerichtliche Verwaltung stellen oder in Liquidation treten; oder wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte bestellt wird; oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder einzustellen drohen; oder wenn Ihre Vermögenswerte gepfändet werden oder Sie Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind; oder wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19.2 (ii) bis 19.2 (v) eintritt.
19.3 Bei einer Kündigung gilt:
(i) Sie haben Anspruch auf die Zahlung:
a. der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum,
b. sämtlicher Beträge, die Sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an Ihre Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt haben, um Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, Sie haben keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen;
(ii) Sie unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um uns auf Anfrage den Nutzen aus einem von Ihnen in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden;
(iii) Sie geben uns umgehend unser Eigentum zurück;
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Ihrer Nichterfüllung :
a. sind wir dazu berechtigt, Ihre technischen Informationen und Rechte Ihres geistigen Eigentums oder Ihrer Unterauftragnehmer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahre,
b. müssen Sie uns für alle Ansprüche und zusätzlichen Wiederbeschaffungskosten, die uns durch die Nichterfüllung Ihrerseits entstehen, entschädigen, wobei wir dazu berechtigt sind, derartige Ansprüche und Kosten mit Beträgen, die wir Ihnen s...
Kündigung des Vertrages. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnis- prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung
Kündigung des Vertrages. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräu- ßerer verlangen.
Kündigung des Vertrages. (a) Der Käufer hat das Recht, den Vertrag jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
(b) Der Käufer hat, ohne dass er dadurch eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer eingeht, das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen:
(i) wenn der Verkäufer eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhält und er, falls eine Behebung einer solchen Nichteinhaltung möglich ist, diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behebt oder
(ii) wenn der Verkäufer Vereinbarungen bezüglich einer Neuordnung seiner Schulden bzw. einer Umschuldung mit seinen Gläubigern trifft, sich unter gerichtliche Verwaltung stellt oder in Liquidation tritt oder
(iii) wenn ein Liquidator oder Vermögensverwalter über das Eigentum oder die Vermögenswerte des Verkäufers bestellt wird oder
(iv) wenn der Verkäufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder
(v) wenn Vermögenswerte des Verkäufers gepfändet werden oder Gegenstand einer Zwangsvollstreckung oder ähnlicher Massnahmen sind oder
(vi) wenn unter der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates ein Ereignis ähnlich den Ereignissen in Ziffern 19(b)(ii) bis 19(b)(v) eintritt.
(c) Bei einer Kündigung gilt:
(i) Der Verkäufer hat Anspruch auf die Zahlung:
a. der Beträge gemäss den Vertragsbedingungen in Bezug auf geleistete Arbeiten und gelieferte Waren bis zum Kündigungsdatum.
b. sämtlicher Beträge, die der Verkäufer in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferzeiten notwendiger- und angemessenerweise an seine Zulieferer oder Auftragsnehmer gezahlt hat, um die Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen des Vertrags zu erfüllen. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf andere Zahlungen als die unter a. und b. oben angegebenen.
(ii) Der Verkäufer unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um dem Käufer auf Anfrage den Nutzen aus einem von dem Verkäufer in Zusammenhang mit den Waren abgeschlossenen Untervertrag zu übertragen oder einen solchen Untervertrag zu beenden.
(iii) Der Verkäufer gibt dem Käufer umgehend sein Eigentum zurück.
(iv) Bei Vertragskündigung aufgrund von Nichterfüllung seitens des Verkäufers:
a. Ist der Käufer dazu berechtigt, technische Informationen und Rechte geistigen Eigentums des Verkäufers oder seiner Zulieferer kostenlos zu nutzen bzw. genutzt zu haben, die notwendig sind, um mit der Bereitstellung der Waren, einschliesslich aller unter dem Auftrag des Käufers vertraglich vereinbarten Leistungen, fortzufahren...
Kündigung des Vertrages. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per Brief oder per E-Mail gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Xxxxxxx das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vor- abnutzung unberührt.
Kündigung des Vertrages a) Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum Quartalsende schriftlich kündigen. Ausschließlich für den Feierabendmarkt auf dem Weberplatz kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
b) Der EVB steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn gegen die Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Essen, die ordnungsbehördliche Verordnung über die zusätzliche Zulassung bestimmter Waren des täglichen Bedarfs auf den Wochenmärkten in der Stadt Essen, gegen andere Rechtsvorschriften oder gegen diese allgemeinen Vertragsbedingungen verstoßen wird oder wenn die Ordnung des Marktverkehrs gestört wird. In diesem Falle ist die EVB berechtigt, mit soforti- ger Wirkung den Vertrag aufzukündigen. Insbesondere kann die EVB von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Marktplatz ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche Zwecke benutzt wird, der Standinhaber den ihm zugewiesenen Platz eigenmächtig vergrößert, tauscht oder einem anderen Händler überlässt, trotz erfolgter Mahnung die fälligen Entgelte nicht oder zum wiederholten Male nicht pünktlich gezahlt wurden oder der Standplatz wiederholt oder mehr als 6 Wochen ganz oder teilweise nicht genutzt wird.
Kündigung des Vertrages. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per Brief oder per E-Mail gekündigt werden. Für die ersten vier Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied und der Anbieter auf die Abgabe einer Kündigungserklärung, sodass die erstmalige Abgabe einer Kündigungserklärung (= Kündigungsschreiben) im fünften Monat der Laufzeit möglich ist und der Vertrag in diesem Fall nach sechs Monaten endet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt daher sechs Monate. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Xxxxxxx das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
Kündigung des Vertrages. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SELECT HOLIDAYS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines von SELECT HOLIDAYS zu vertretenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SELECT HOLIDAYS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet SELECT HOLIDAYS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren.