GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver- langen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu ver- langen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungs- unternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ver- pflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11. c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Appears in 3 contracts
Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag
GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. a) Wird die Reiseleistung Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver- langenverlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu ver- langenverlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung Reisepreis- minderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Bei Reisegepäck sind Verlust oder und Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungs- unternehmen Beförderungsunter- nehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen Beförde- rungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ver- pflichtetverpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels Mangels, aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Appears in 1 contract
Samples: Reisebedingungen
GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver- langen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu ver- langenverlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungs- unternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ver- pflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. a) Wird die Reiseleistung Reise nicht vertragsgemäß vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver- langenverlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu ver- langenverlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich unverzüglich dem Beförderungs- unternehmen Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ver- pflichtetverpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung – kündigenkündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN. a) Wird die Reiseleistung Reise nicht vertragsgemäß vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver- langenverlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu ver- langenverlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich unverzüglich dem Beförderungs- unternehmen Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ver- pflichtetverpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung – kündigenkündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag