Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.1. Wir gewährleisten, dass die Produkte zu dem Zeit- punkt, zu dem sie unser Werk oder Lager verlassen, frei von Sachmängeln sind. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand der Produkte ist der Zeitpunkt des Ge- fahrübergangs. 3.2. Eine schriftliche Mangelanzeige Ihrerseits an uns hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Empfang der Produkte. 3.3. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel an Produk- ten wenn diese verursacht wurden durch: unsachgemä- ße Verwendung sowie Verwendung in Abweichung der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen; vorgenommene Änderungen und/oder Bearbeitungen der Produkte; fehlerhafte Montage der Produkte; vorge- nommene Reparatur der Produkte; Nachlässigkeit, Un- vorsichtigkeit oder Untüchtigkeit des Käufers und/oder Dritter; normale Abnutzung, schlechte oder unzurei- chenden Aufbewahrung oder Instandhaltung/Wartung der Produkte, Nutzung von aggressiven Substanzen. 3.4. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Produkte. 3.5. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden im We- sentlichen den Anforderungen entsprechend und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführt. 3.6. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf den Ersatz oder die Repara- tur einzelner Produkte, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst nicht die Installation, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Ersatzleistung bzw. die Re- paratur stellt auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf eventuell direkte und indirekte oder Folge- Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn oder Verlus- te im Zusammenhang mit dem deklarierten Mangel des Produktes dar. Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb oder Einsatzort der betroffenen Produkte statt. Sind nur ein- zelne Komponenten der Produkte mangelhaft, kann de- ren Prüfung nach unserer Xxxx auch in unserem Werk in Bruneck, Italien, oder einem anderen Standort der Grup- pe erfolgen, wobei Sie die Transportkosten tragen. 3.7. Jede Zurücksendung der Produkte im Gewährleis- tungsfall bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmung. Fehlerhafte Produkte sind im Zustand der Anlieferung möglichst in der Originalverpackung zurück- zusenden. Jede Reklamation und Rücksendung, welche – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Rege- lung im Einzelfall – auf Ihre Kosten zu erfolgen hat, muss eine vollständige Auflistung der behaupteten Fehler so- wie der festgestellten Fehlfunktionen enthalten. Mit Er- halt der retournierten Produkte wird das Eigentum daran an uns zurück übertragen und wir sind berechtigt, diese nach unserem Ermessen anderweitig zu verwenden oder zu verschrotten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.19.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – nach Ablieferung unverzüglich auf Mängel bezüglich Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablieferung, mitzuteilen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Wir gewährleistenBei dieser Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Beanstandungen sind schriftlich unter Xxxxxx der Auftrags-, dass die Produkte Chargen-, Rechnungs- und Lieferscheinnummer mitzuteilen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus. Verdeckte Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens innerhalb der in Ziffer 10.6 genannten Verjährungsfrist zu dem Zeit- punkt, zu dem sie unser Werk oder Lager verlassen, frei von Sachmängeln sindrügen. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand der Produkte ist der Zeitpunkt Mängelrügen müssen stets eine detaillierte Beschreibung des Ge- fahrübergangsMangels enthalten.
3.29.2 Die Mängelrüge nach Ziffer 9.1 muss schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Mangelanzeige Ihrerseits an uns hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Empfang der Produktenicht formgerechte Rüge schließt ebenfalls jeglichen Anspruch des Kunden wegen Mängeln aus.
3.3. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel an Produk- ten wenn diese verursacht wurden durch: unsachgemä- ße Verwendung sowie Verwendung in Abweichung 9.3 Mit Beginn der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen; vorgenommene Änderungen und/Verarbeitung, Bearbeitung, Verbindung oder Bearbeitungen der Produkte; fehlerhafte Montage der Produkte; vorge- nommene Reparatur der Produkte; Nachlässigkeit, Un- vorsichtigkeit oder Untüchtigkeit des Käufers und/oder Dritter; normale Abnutzung, schlechte oder unzurei- chenden Aufbewahrung oder Instandhaltung/Wartung der Produkte, Nutzung von aggressiven Substanzen.
3.4. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werdenVermischung mit anderen Sachen, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist gelieferte Ware im Falle von erkennbaren Mängeln als vertragsgemäß vom Kunden genehmigt. Entsprechendes gilt im Falle der Weiterversendung vom ursprünglichen ProdukteBestimmungsort.
3.5. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden 9.4 Im Falle von erkennbaren Mängeln muss die beanstandete Ware im We- sentlichen den Anforderungen entsprechend Versandbehältnis belassen werden, damit wir die Berechtigung der Beanstandung einwandfrei nachprüfen können, es sei denn, dass wir durch schriftliche Erklärung hierauf ausdrücklich verzichten und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführtder Kunde die separate Verwahrung der beanstandeten Ware sicherstellt.
3.6. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf 9.5 Bei begründeten, fristgerecht gerügten Mängeln werden wir den Ersatz oder die Repara- tur einzelner Produkte, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst nicht die Installation, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Ersatzleistung bzw. die Re- paratur stellt auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf eventuell direkte und indirekte oder Folge- Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn oder Verlus- te im Zusammenhang mit dem deklarierten Mangel des Produktes dar. Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb oder Einsatzort der betroffenen Produkte statt. Sind nur ein- zelne Komponenten der Produkte mangelhaft, kann de- ren Prüfung nach unserer Xxxx kostenlos beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern (Nacherfüllung). Im Falle des Lieferregresses (§§ 478, 479 BGB) obliegt das Wahlrecht dem Kunden. Vor Zurücksendung der Ware ist unser Einverständnis einzuholen. Ersetzte Ware geht in unser Eigentum über. Kommen wir innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung der mangelhaften Ware nicht nach, schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche zustehen), verweigern wir die Nacherfüllung oder ist diese Nacherfüllung für uns unzumutbar, so hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Aufwendungsersatz sowie in den in Ziffer 10 genannten Grenzen Schadensersatz. Die Ansprüche auf Rücktritt und Minderung gelten nicht im Falle eines nur unerheblichen Mangels, aber das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Ziffer 10 bleibt auch in unserem Werk in Bruneck, Italien, oder einem anderen Standort der Grup- pe erfolgen, wobei Sie die Transportkosten tragendiesem Falle unberührt.
3.79.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Jede Zurücksendung der Produkte im Gewährleis- tungsfall bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmung. Fehlerhafte Produkte sind im Zustand der Anlieferung möglichst Dies gilt nicht in der Originalverpackung zurück- zusenden. Jede Reklamation und Rücksendung, welche – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Rege- lung im Einzelfall – auf Ihre Kosten zu erfolgen hat, muss eine vollständige Auflistung der behaupteten Fehler so- wie der festgestellten Fehlfunktionen enthalten. Mit Er- halt der retournierten Produkte wird das Eigentum daran an uns zurück übertragen und wir sind berechtigt, diese nach unserem Ermessen anderweitig zu verwenden oder zu verschrottenden Fällen gemäß Ziffer 10.1 (1) bis (7).
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Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.1Für die Rechte des AG bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, be- triebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den AN gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anderes be- stimmt ist. Wir gewährleistenMängel der Lieferungen werden dem AN vom AG sieben Werktage nach Anlieferung schriftlich angezeigt, wenn sie ohne weiteres nach den Gegebenheiten des geregel- ten Geschäftsablaufes des AG festgestellt werden, soge- nannte offensichtliche Mängel. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Frist zur Mängelan- zeige 10 Werktage nach ihrer Entdeckung. Der Verpflichtung nach §377 HGB die Waren unverzüg- lich nach ihrer Ablieferung zu untersuchen, kann der AG aufgrund seiner Geschäftstätigkeit als Anlagenbauer nicht nachkommen und schließt diese hiermit aus. Viel- mehr erfolgt die Untersuchung der Lieferungen in der Regel erst beim Einbau bzw. bei der Verwendung der Lieferungen auf den Bauvorhaben. Bis dahin verbleiben die Lieferungen zumeist in der original Verpackung des AN. Abweichend von § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB stehen dem AG Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn ihm der Mangel beim Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom AN aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Aus- bau- und Einbaukosten) trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadenersatzhaftung des AG bei unberechtigten Män- gelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet er jedoch nur, wenn er erkannt hat oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag. Die Entgegennahme von Ware sowie die Produkte zu dem Zeit- punktVerarbeitung, zu dem sie unser Werk oder Lager verlassen, frei Bezahlung und Nachbestellung von Sachmängeln sind. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand noch nicht als man- gelhaft erkannter und gerügter Ware kann nicht als Ge- nehmigung der Produkte ist der Zeitpunkt des Ge- fahrübergangs.
3.2. Eine schriftliche Mangelanzeige Ihrerseits an uns hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnteLieferung und Verzicht auf Gewährleis- tungsansprüche ausgelegt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich, wenn die Lieferung bei der vom AG bezeichneten Empfangsstelle eingegangen ist und ein ordnungsgemäßer Lieferschein vorliegt. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage und bei Werkleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist jedoch erst mit schriftlicher Abnahme bzw. zu den ein- zelvertraglich vereinbarten Terminen. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung - nach der Xxxx des AG durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangel- freien Sache (Ersatzlieferung) - innerhalb einer von dem AG gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der AG den Mangel selbst beseitigen und vom AN Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfül- lung durch den AN fehlgeschlagen oder für den AG un- zumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefähr- dung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristset- zung. Im Übrigen ist der AG bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat der AG nach den ge- setzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz einschließlich der Ansprüche gem. § 439 Abs. 3 BGB. Der AG ist im Falle der Gewährleistungs- verpflichtung des AN stets berechtigt, Schadensersatz wegen entstandener Mangelfolgeschäden zu verlangen. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt ein Jahr nach Empfang der Produkte.
3.3die all- gemeine Verjährungsfrist 3 Jahre. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel an Produk- ten wenn diese verursacht wurden durch: unsachgemä- ße Verwendung sowie Verwendung in Abweichung der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen; vorgenommene Änderungen und/oder Bearbeitungen der Produkte; fehlerhafte Montage der Produkte; vorge- nommene Reparatur der Produkte; Nachlässigkeit, Un- vorsichtigkeit oder Untüchtigkeit des Käufers und/oder Dritter; normale Abnutzung, schlechte oder unzurei- chenden Aufbewahrung oder Instandhaltung/Wartung der Produkte, Nutzung Gewährleistungs- frist endet grundsätzlich mit Ablauf von aggressiven Substanzen.
3.436 Monaten. Für Teile, ersetzte oder nachgebesserte Liefergegenstände beginnt nach Beseitigung des Mangels die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Produkteneu zu laufen.
3.5. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden im We- sentlichen den Anforderungen entsprechend und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführt.
3.6. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf den Ersatz oder die Repara- tur einzelner Produkte, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst nicht die Installation, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Ersatzleistung bzw. die Re- paratur stellt auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf eventuell direkte und indirekte oder Folge- Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn oder Verlus- te im Zusammenhang mit dem deklarierten Mangel des Produktes dar. Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb oder Einsatzort der betroffenen Produkte statt. Sind nur ein- zelne Komponenten der Produkte mangelhaft, kann de- ren Prüfung nach unserer Xxxx auch in unserem Werk in Bruneck, Italien, oder einem anderen Standort der Grup- pe erfolgen, wobei Sie die Transportkosten tragen.
3.7. Jede Zurücksendung der Produkte im Gewährleis- tungsfall bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmung. Fehlerhafte Produkte sind im Zustand der Anlieferung möglichst in der Originalverpackung zurück- zusenden. Jede Reklamation und Rücksendung, welche – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Rege- lung im Einzelfall – auf Ihre Kosten zu erfolgen hat, muss eine vollständige Auflistung der behaupteten Fehler so- wie der festgestellten Fehlfunktionen enthalten. Mit Er- halt der retournierten Produkte wird das Eigentum daran an uns zurück übertragen und wir sind berechtigt, diese nach unserem Ermessen anderweitig zu verwenden oder zu verschrotten.
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Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen
Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.1. Wir gewährleisten, dass die Produkte zu dem Zeit- punkt, zu dem sie unser Werk oder Lager verlassen, frei von Sachmängeln sind. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand der Produkte ist der Zeitpunkt des Ge- fahrübergangs.
3.2. Eine schriftliche Mangelanzeige Ihrerseits an uns hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte. 10.1 Die Gewährleistungsfrist für durch ASE erbrachte Leistungen beträgt ein Jahr nach Empfang der Produkteab Lieferung oder erfolgter Abnahme.
3.310.2 Gelieferte Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung durch den Auftraggeber einer umfassenden Wareneingangskontrolle zu unterziehen. Die Gewährleistung gilt Sie gelten als genehmigt und nicht für Mängel an Produk- ten beanstandet, wenn diese verursacht wurden durch: unsachgemä- ße Verwendung sowie Verwendung in Abweichung ASE nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Män- gel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder Abnahme der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen; vorgenommene Änderungen und/oder Bearbeitungen der Produkte; fehlerhafte Montage der Produkte; vorge- nommene Reparatur der Produkte; Nachlässigkeit, Un- vorsichtigkeit oder Untüchtigkeit des Käufers und/oder Dritter; normale Abnutzung, schlechte oder unzurei- chenden Aufbewahrung oder Instandhaltung/Wartung der Produkte, Nutzung von aggressiven SubstanzenLeistung zugestellt wird.
3.410.3 Auf eine mögliche und aus technischen Störungen hervorgerufene Nicht-Erreichbarkeit von digitalen Services der ASE besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für TeileASE ist jedoch bestrebt Störungen umgehend nach Bekanntwerden schnellstmöglich zu beheben.
10.4 Im Falle eines vom Auftraggeber schriftlich an ASE angezeigten Mangels, ist ASE vorrangig berechtigt eine Begutachtung der angezeigten Abweichung vorzunehmen. Eine Begutachtung und Bewertung durch einen vom Auftraggeber extern beauftragten Sachver- ständigen oder Unternehmung ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch ASE nicht zuläs- sig.
10.5 Auf Verlangen von ASE ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an ASE zurückzu- senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet ASE die Kosten des günstigsten Versandwe- ges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
10.6 Ist ein Versand der durch den Auftraggeber beanstandeten Ware aus technischen Gründen nicht möglich, so ist ASE der Zugang zum beanstandeten Liefergegenstand zu gewährleisten, um eine Begutachtung des angezeigten Mangels durchzuführen.
10.7 Beruht der Mangel auf dem Verschulden von XXX, so ist ASE verpflichtet und berechtigt im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Produkteeiner angemessenen Frist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
3.510.8 Im Falle des Fehlschlagens, d.h. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden im We- sentlichen der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftrag- geber nach vorheriger Übereinkunft mit ASE vom Vertrag zurücktreten oder den Anforderungen entsprechend und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführtKaufpreis angemessen mindern.
3.610.9 Bei Mängeln von Materialien oder Leistungen anderer Lieferanten, welche durch ASE ver- baut oder vermittelt wurden, gelten die jeweilen AGB des Lieferanten. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf den Ersatz oder Im Falle einer Ge- währleistung übernimmt ASE hier die Repara- tur einzelner ProdukteAufgabe des Vermittlers, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst haftet aber nicht die Installation, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Ersatzleistung bzw. die Re- paratur stellt auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf eventuell direkte und indirekte oder Folge- Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn oder Verlus- te im Zusammenhang mit dem deklarierten Mangel des Produktes dar. Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb oder Einsatzort der betroffenen Produkte statt. Sind nur ein- zelne Komponenten der Produkte mangelhaft, kann de- ren Prüfung nach unserer Xxxx auch in unserem Werk in Bruneck, Italien, oder einem anderen Standort der Grup- pe erfolgen, wobei Sie die Transportkosten tragenfür entstan- dene Schäden.
3.710.10 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von ASE den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hier- durch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Jede Zurücksendung In jedem Fall hat der Produkte im Gewährleis- tungsfall bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmungAuftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Fehlerhafte Produkte sind im Zustand der Anlieferung möglichst in der Originalverpackung zurück- zusenden. Jede Reklamation und Rücksendung, welche – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Rege- lung 10.11Eine im Einzelfall – auf Ihre Kosten zu erfolgen hatvom Auftraggeber beauftragte Lieferung gebrauchter Gegenstände oder Durchführung einer nicht herstellerkonformen sowie einer nicht der Kategorie „ASE-Stan- dard Instandsetzung“ entsprechenden Leistung, muss eine vollständige Auflistung der behaupteten Fehler so- wie der festgestellten Fehlfunktionen enthalten. Mit Er- halt der retournierten Produkte wird das Eigentum daran an uns zurück übertragen und wir sind berechtigt, diese nach unserem Ermessen anderweitig zu verwenden oder zu verschrottenerfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr- leistungsansprüche.
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Samples: Sales Contracts