Gliederung der innerbetrieblichen Mitwirkung. Die innerbetriebliche Mitwirkung kann nach drei Gesichtspunkten gegliedert werden: Mitwirkung hinsichtlich des betrieblichen Wirkungsbereiches: – sozialer Bereich – betrieblicher Bereich – unternehmerischer Bereich Mitwirkung hinsichtlich des Berechtigtenkreises: – persönliche Mitwirkung aller Angestellten – Mitwirkung von Angestelltenvertreterinnen und vertretern (Personalkommissionen, eventuell Spezialkommissionen) Mitwirkung hinsichtlich des Umfanges der Berechtigung: – Informationsrecht Recht der Angestellten auf rechtzeitige, zweckmässige und ausreichende Unterrichtung über bedeutsame Tatsachen, Ereignisse und Pläne. – Mitspracherecht Mitwirkungsrecht, das keine Entscheidungskompetenz der Angestellten beinhaltet, diesen aber eine Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (Recht auf Gehör, Initiativrecht, Konsultativrecht, Rekursrecht, Mitberatungsrecht). – Mitbestimmungsrecht Mitwirkungsrecht, das Entscheidungskompetenzen der Angestellten beinhaltet und diesen eine aktive Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (minoritäres, paritätisches, majoritäres Mitbestim mungsrecht).
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten
Gliederung der innerbetrieblichen Mitwirkung. Die innerbetriebliche Mitwirkung kann nach drei Gesichtspunkten gegliedert werden: Mitwirkung hinsichtlich des betrieblichen Wirkungsbereiches: – sozialer Bereich – betrieblicher Bereich – unternehmerischer Bereich Mitwirkung hinsichtlich des Berechtigtenkreises: – persönliche Mitwirkung aller Angestellten – Mitwirkung von Angestelltenvertreterinnen und vertretern -vertretern (Personalkommissionen, eventuell Spezialkommissionen) Mitwirkung hinsichtlich des Umfanges der Berechtigung: – Informationsrecht Recht der Angestellten auf rechtzeitige, zweckmässige und ausreichende Unterrichtung über bedeutsame Tatsachen, Ereignisse und Pläne. – Mitspracherecht Mitwirkungsrecht, das keine Entscheidungskompetenz der Angestellten beinhaltet, diesen aber eine Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (Recht auf Gehör, Initiativrecht, Konsultativrecht, Rekursrecht, Mitberatungsrecht). – Mitbestimmungsrecht Mitwirkungsrecht, das Entscheidungskompetenzen der Angestellten beinhaltet und diesen eine aktive Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (minoritäres, paritätisches, majoritäres Mitbestim Mitbestim- mungsrecht).
II. Die Mitwirkung der einzelnen Angestellten
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Gliederung der innerbetrieblichen Mitwirkung. Die innerbetriebliche Mitwirkung kann nach drei Gesichtspunkten gegliedert werden: Mitwirkung hinsichtlich des betrieblichen Wirkungsbereiches: – sozialer Bereich – betrieblicher Bereich – unternehmerischer Bereich Mitwirkung hinsichtlich des Berechtigtenkreises: – persönliche Mitwirkung aller Angestellten – Mitwirkung von Angestelltenvertreterinnen und vertretern (Personalkommissionen, eventuell Spezialkommissionen) Mitwirkung hinsichtlich des Umfanges der Berechtigung: – Informationsrecht Recht der Angestellten auf rechtzeitige, zweckmässige und ausreichende Unterrichtung über bedeutsame Tatsachen, Ereignisse und Pläne. – Mitspracherecht Mitwirkungsrecht, das keine Entscheidungskompetenz der Angestellten beinhaltet, diesen aber eine Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (Recht auf Gehör, Initiativrecht, Konsultativrecht, Rekursrecht, Mitberatungsrecht). – Mitbestimmungsrecht Mitwirkungsrecht, das Entscheidungskompetenzen der Angestellten beinhaltet bein haltet und diesen eine aktive Einflussnahme unterschiedlicher Intensität ermöglicht (minoritäres, paritätisches, majoritäres Mitbestim mungsrechtMitbestimmungsrecht).
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)