Common use of Glossar Clause in Contracts

Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.

Appears in 3 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.deteassekuranz.de, www.deteassekuranz.de

Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike Fahrrad durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. § 2 Versicherte Person und Nutzerkreis Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes Fahrrads ist, sofern diese im Versi- cherungsschein Versicherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.. § 3

Appears in 2 contracts

Samples: www.deteassekuranz.de, www.deteassekuranz.de

Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. § 2 Versicherte Person und Nutzerkreis Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.. § 3 Versichertes E-Bike

Appears in 1 contract

Samples: www.deteassekuranz.de