Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden. 1. Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese Teile. 2. Versicherbar sind nur E-Bikes, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden. 3. Nicht versicherbar sind: a) gebraucht erworbene E-Bikes; b) E-Bikes, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden; c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung; d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt; e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile und Dirtbikes; f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises); g) zahlungspflichtige E-Bikes; h) gewerblich genutzte E-Bikes; i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR; j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes; k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes; l) von Privatpersonen erworbene E-Bikes. 1. Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis des versicherten E-Bikes, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie Gepäck. 2. Die Versicherungssumme wird vor dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiert.
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Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. BD 1396_G01V02 § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes 5 § 2 Versicherte Person 5 § 3 Versicherte Katze 5 § 4 Beginn und Laufzeit der Versicherung, Mindestvertragslaufzeit, Kündigung 5 § 5 Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes 5 § 6 Geltungsbereich 5 § 7 Prämie 5 § 8 Prämienanpassung 6 § 9 Ausschlüsse 7 § 10 Anzeigepflichten und Obliegenheiten 7 § 11 Obliegenheiten im Schadenfall 8 § 12 Höhe und Zahlung der Entschädigung 8 § 13 Ansprüche gegen Dritte 8 § 14 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen 9 § 15 Willenserklärungen und Anzeigen 9 § 16 Verjährung 9 Abschni § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 tt B Besonderer Teil Versicherte Ereignisse / Versicherungsfälle Wartezeiten für Versicherungsfälle Versicherte Leistungen, Entschädigungsgrenzen Selbstbeteiligung Besondere Ausschlüsse Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik Besondere Obliegenheiten Seite 9 10 10 11 11 12 12 Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten BeistandsleistungenSchutz, sofern das die versicherte E-Bike Katze durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für PrivatpersonenVersicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsvertrages. Versichert Versicherte Person ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurdender Katze.
1. Versicherungsschutz besteht nur für das die in der Police Versicherungspolice genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese TeileKatze.
2. Versicherbar sind nur E-BikesVoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die innerhalb Katze, für deren Behandlung der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
3Versicherungsnehmer eine Versiche- rungsleistung beansprucht, eindeutig identifizierbar ist. Nicht versicherbar sind:Dies ist der Fall,
a) gebraucht erworbene E-Bikes;wenn die Katze zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der vom Versicherungsnehmer eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist oder
b) E-Bikes, die wenn eine bislang noch nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung;
d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss erfolgte eindeutige Kennzeichnung der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt;
e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile behandelten Katze mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer spätestens mit Geltendmachung des ersten Schadenfalles nachgeholt und Dirtbikes;
f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises);
g) zahlungspflichtige E-Bikes;
h) gewerblich genutzte E-Bikes;
i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes;
k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes;
l) von Privatpersonen erworbene E-Bikesder BD24 nach- gewiesen wird.
1. Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis des versicherten E-Bikes, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie Gepäck.
2. Die Versicherungssumme wird vor dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiert.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. BD 1487_G01V02 § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes 5 § 2 Versicherte Person 5 § 3 Versicherter Hund 5 § 4 Beginn und Laufzeit der Versicherung, Mindestvertragslaufzeit, Kündigung 5 § 5 Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes 5 § 6 Geltungsbereich 5 § 7 Prämie 5 § 8 Prämienanpassung 6 § 9 Ausschlüsse 7 § 10 Anzeigepflichten und Obliegenheiten 7 § 11 Obliegenheiten im Schadenfall 8 § 12 Höhe und Zahlung der Entschädigung 9 § 13 Ansprüche gegen Dritte 9 § 14 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen 9 § 15 Willenserklärungen und Anzeigen 9 § 16 Verjährung 9 Abschni § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 tt B Besonderer Teil Versicherte Ereignisse / Versicherungsfälle Wartezeiten für Versicherungsfälle Versicherte Leistungen, Entschädigungsgrenzen Selbstbeteiligung Besondere Ausschlüsse Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik Besondere Obliegenheiten Seite 9 10 10 11 11 12 12 Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten BeistandsleistungenSchutz, sofern das der versicherte E-Bike Hund durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für PrivatpersonenVersicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsvertrages. Versichert Versicherte Person ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurdenHundes.
1. Versicherungsschutz besteht nur für das den in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese TeileVersicherungspolice genannten Hund.
2. Versicherbar sind nur E-BikesVoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, die innerhalb dass der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
3Hund, für deren Behandlung der Versicherungsnehmer eine Versiche- rungsleistung beansprucht, eindeutig identifizierbar ist. Nicht versicherbar sind:Dies ist der Fall,
a) gebraucht erworbene E-Bikes;wenn der Hund zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der vom Versicherungsnehmer eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist oder
b) E-Bikes, die wenn eine bislang noch nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung;
d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt;
e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Hundes mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer innerhalb von zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss nachgeholt und Dirtbikes;
f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises);
g) zahlungspflichtige E-Bikes;
h) gewerblich genutzte E-Bikes;
i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes;
k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes;
l) von Privatpersonen erworbene E-Bikesvom Versiche- rungsnehmer nachgewiesen wird.
1. Der Versicherungswert entspricht Versicherungsvertrag beginnt zu dem Kaufpreis des versicherten E-Bikesin der Versicherungspolice genannten Abschlussdatum, einschließlich nicht jedoch vor Zugang der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie GepäckVersicherungspolice beim Versicherungsnehmer.
2. Die Versicherungssumme wird vor erste Vertragslaufzeit endet 12 Monate nach dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiertVersicherungspolice angegebenen Versicherungsbeginn. Der Ver- trag verlängert sich jährlich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien innerhalb der jeweiligen Ver- tragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
3. Innerhalb der ersten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist eingehalten werden muss.
4. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen. Seine Kündigung wird mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugeht, wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündi- gung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, wirksam wird. Der Versicherer kann den Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
6. Stirbt der Hund während der Vertragslaufzeit, endet der Versicherungsvertrag mit dem Todestag. Sofern in den einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, nicht jedoch vor Zahlung der Prämie bzw. Prämienrate und Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit gemäß Abschnitt B Besonderer Teil § 2. Er endet spätestens mit der Vertragsbeendigung.
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Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. BD 1488_G01V02 § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes 5 § 2 Versicherte Person 5 § 3 Versicherter Hund 5 § 4 Beginn und Laufzeit der Versicherung, Mindestvertragslaufzeit, Kündigung 5 § 5 Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes 5 § 6 Geltungsbereich 5 § 7 Prämie 5 § 8 Prämienanpassung 6 § 9 Ausschlüsse 7 § 10 Anzeigepflichten und Obliegenheiten 7 § 11 Obliegenheiten im Schadenfall 8 § 12 Höhe und Zahlung der Entschädigung 9 § 13 Ansprüche gegen Dritte 9 § 14 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen 9 § 15 Willenserklärungen und Anzeigen 9 § 16 Verjährung 9 Abschni § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 tt B Besonderer Teil Versicherte Ereignisse / Versicherungsfälle Wartezeiten für Versicherungsfälle Versicherte Leistungen, Entschädigungsgrenzen Selbstbeteiligung Besondere Ausschlüsse Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik Besondere Obliegenheiten Seite 9 10 10 12 12 12 12 Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten BeistandsleistungenSchutz, sofern das der versicherte E-Bike Hund durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für PrivatpersonenVersicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsvertrages. Versichert Versicherte Person ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurdenHundes.
1. Versicherungsschutz besteht nur für das den in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese TeileVersicherungspolice genannten Hund.
2. Versicherbar sind nur E-BikesVoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, die innerhalb dass der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
3Hund, für deren Behandlung der Versicherungsnehmer eine Versiche- rungsleistung beansprucht, eindeutig identifizierbar ist. Nicht versicherbar sind:Dies ist der Fall,
a) gebraucht erworbene E-Bikes;wenn der Hund zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der vom Versicherungsnehmer eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist oder
b) E-Bikes, die wenn eine bislang noch nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung;
d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt;
e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Hundes mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer innerhalb von zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss nachgeholt und Dirtbikes;
f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises);
g) zahlungspflichtige E-Bikes;
h) gewerblich genutzte E-Bikes;
i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes;
k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes;
l) von Privatpersonen erworbene E-Bikesvom Versiche- rungsnehmer nachgewiesen wird.
1. Der Versicherungswert entspricht Versicherungsvertrag beginnt zu dem Kaufpreis des versicherten E-Bikesin der Versicherungspolice genannten Abschlussdatum, einschließlich nicht jedoch vor Zugang der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie GepäckVersicherungspolice beim Versicherungsnehmer.
2. Die Versicherungssumme wird vor erste Vertragslaufzeit endet 12 Monate nach dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiertVersicherungspolice angegebenen Versicherungsbeginn. Der Ver- trag verlängert sich jährlich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien innerhalb der jeweiligen Ver- tragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
3. Innerhalb der ersten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist eingehalten werden muss.
4. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen. Seine Kündigung wird mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugeht, wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündi- gung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, wirksam wird. Der Versicherer kann den Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
6. Stirbt der Hund während der Vertragslaufzeit, endet der Versicherungsvertrag mit dem Todestag. Sofern in den einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, nicht jedoch vor Zahlung der Prämie bzw. Prämienrate und Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit gemäß Abschnitt B Besonderer Teil § 2. Er endet spätestens mit der Vertragsbeendigung.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. § 2 Versicherte Person und Nutzerkreis Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.. § 3 Versichertes E-Bike
1. Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese Teile.
2. Versicherbar sind nur E-Bikes, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
3. Nicht versicherbar sind:
a) gebraucht erworbene E-Bikes;
b) E-Bikes, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung;
d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt;
e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile und Dirtbikes;
f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises);
g) zahlungspflichtige E-Bikes;
h) gewerblich genutzte E-Bikes;
i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes;
k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes;
l) von Privatpersonen erworbene E-Bikes.. § 4 Versicherungswert und Versicherungssumme
1. Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis des versicherten E-Bikes, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicherte Zubehör sowie Gepäck.
2. Die Versicherungssumme wird vor dem Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie muss dem Versicherungswert entsprechen und wird in der Police dokumentiert.. § 5
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