Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse
1. Versichert ist der Verlust des versicherten Fahrrads und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch:
a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem Fahrradträger;
b) Einbruchdiebstahl;
c) Raub/ Plünderung.
2. Das lose mit dem Fahrrad verbundene Zubehör und Gepäck gemäß § 3 Punkt 3 ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem versicherten Fahrrad entwendet wird. Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das Fahrrad gemäß § 6 Punkt 1 gesichert sein.
1. Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte Fahrrad.
2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
3. Das folgende lose mit dem Fahrrad verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet wird: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Iso- matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktions- geräte), Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug, Werkzeugtasche sowie Zelt.
Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse
1. Versichert ist der Verlust des versicherten E-Bikes und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch:
a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem Fahrradträger;
b) Einbruchdiebstahl;
c) Raub/ Plünderung.
2. Das lose mit dem E-Bike verbundene Zubehör und Gepäck gemäß § 3 Punkt 3 ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem versicherten E-Bike entwendet wird. Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das E-Bike gemäß § 6 Punkt 1 gesichert sein.
1. Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte E-Bike.
2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
3. Zusätzlich besteht für den Akku des versicherten E-Bikes Versicherungsschutz.
Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse 1. Versichert ist der Verlust des versicherten Leasing-Bikes und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch: a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem Fahrradträger; b) Einbruchdiebstahl; c) Raub/ Plünderung. 2. Das lose mit dem Leasing-Bike verbundene Zubehör, wenn es gemeinsam mit dem versicherten Leasing-Bike geleast und entwendet wird. § 2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das Leasing-Bike gemäß § 5 Punkt 1 gesichert sein. § 3 Versicherte Gegenstände: 1. Versicherungsschutz besteht für das gemeldete Leasing-Bike. 2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem Leasing-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile. 3. Das folgende lose mit dem Leasing-Bike verbundene Zubehör ist nur versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Leasing- Bike geleast und entwendet wird: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Kartenhalter, Kilome- terzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schleppstange, Spiegel, Steckschutz- blech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte).
1. Bei Diebstahl des versicherten Leasing-Bikes erstattet die BD24 den mit dem Leasinggeber vereinbarten Ablösebetrag (der bis zum regulären Leasingende fällig werdenden Netto-Leasingraten zzgl. 10% des Anschaffungswertes). 2. Bei Diebstahl von fest mit dem Leasing-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teilen erstattet die BD24 die Netto-Kosten der Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte, sowie die Netto-Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit maximal jedoch den mit dem Leasinggeber vereinbarten Ablösebetrag.
Diebstahlschutz. Der Diebstahlschutz ist im Mietpreis ent- halten und reduziert Ihre Haftung uns gegenüber auf die Höhe der jeweili- gen Selbstbeteiligung (in Ihrem Miet- vertrag angegeben) und gilt für jeden Schadensfall, der auf andere Ursachen als Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus zurückzuführen ist. • Beispiele für Ereignisse, die abgedeckt sind: • Schäden durch Einbruch und Eindrin- gen in das Fahrzeug. • Versuchter Diebstahl des Fahrzeugs oder seines Zubehörs (z.B. Navi) • Vandalismus (z.B. zerbrochener Spie- gel). • Diebstahl des Fahrzeugs. • Befahren einer Straße in schlechtem Zustand ohne angemessene Sorgfalt mit dem Ergebnis einer Beschädigung des Fahrwerks. • Fahren auf einem Strand mit Beschä- digung durch Salzwasser und/ oder Sand. • Befahren von überfluteten Straßen mit Beschädigung des Motors. • Fahren des Fahrzeugs auf einer Renn- strecke. Beispiele: • Betankung mit dem falschen Kraftstoff oder anderweitiges Kontaminieren des Kraftstoffes. • Beschädigung infolge von nicht be- achtetem Warnlicht. • Beschädigung der Felge verursacht durch Fahren mit einem platten Reifen. • Anbringung von nicht autorisierten Objekten am Fahrzeug innen oder außen. • Beförderung von besonders schmutzi- gen oder geruchsintensiven Materia- lien, die zusätzliche Reinigungskosten verursachen. Beispiele: • Verlust des Fahrzeugs verursacht durch Nichtbenutzung der Diebstahl- sicherung (falls vorhanden). • Verlust des Fahrzeugs, wenn Sie die Schlüssel nicht abgeben können. • Zusätzliche Einschränkungen: • Zubehör. Unsere Haftungsbeschrän- kungen erstrecken sich nicht auf von Ihnen gemietetes Zubehör (wie z. B. Navigationsgeräte). Bei Verlust oder Beschädigung von Zubehör aus ir- gendeinem Grund wird Ihnen der Ersatz des Zubehörs in Rechnung ge- stellt Ihre Verantwortung bei Schäden am Fahr- zeug ist im Abschnitt Schaden und Dieb- stahl des Mietvertrags aufgeführt. Diese Richtlinie legt dar, wie wir Schäden be- werten und berechnen und wie wir mit etwaigen Streitigkeiten im Zusammen- hang mit bewerteten Schäden umgehen.
Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse 1. Versichert ist der Verlust des versicherten Leasing-Bikes und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch: a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem an einem Kraftfahrzeug angebrachten Fahrradträger; b) Einbruchdiebstahl; c) Raub/ Plünderung. 2. Das lose mit dem Leasing-Bike verbundene Zubehör, wenn es gemeinsam mit dem versicherten Leasing-Bike geleast und entwendet wird. § 2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss das Leasing-Bike gemäß § 5 Punkt 1 gesichert sein. § 3 Versicherte Gegenstände: 1. Versicherungsschutz besteht für das gemeldete Leasing-Bike.2. Versicherungsschutz besteht außerdem für die fest mit dem Leasing-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile. 3. Das folgende lose mit dem Leasing-Bike verbundene Zubehör ist nur versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Leasing- Bike geleast und entwendet wird: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Kartenhalter, Kilome- terzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schleppstange, Spiegel, Steckschutz- blech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte).
1. Bei Diebstahl des versicherten Leasing-Bikes erstattet die BD24 den mit dem Leasinggeber vereinbarten Ablösebetrag (der bis zum regulären Leasingende fällig werdenden Netto-Leasingraten zzgl. 10% des Anschaffungswertes). 2. Bei Diebstahl von fest mit dem Leasing-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teilen erstattet die BD24 die Kosten der Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte, sowie die Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit maximal jedoch den mit dem Leasinggeber vereinbarten Ablösebetrag. Wird die Rechnung direkt auf den Versicherungsnehmer ausgestellt, erfolgt die Erstattung in Höhe des Nettobetrages. 3. Der Selbstbehalt beträgt 50 € pro Schadenfall.
1. Sicherungspflichten: Wird das versicherte Leasing-Bike nicht zur Fortbewegung genutzt und abgestellt, ist Folgendes zu beachten: a) Das versicherte Leasing-Bike ist mit einem Schloss mit einem Mindestpreis von 50 EUR an einen ortsgebundenen und unbe- weglichen Gegenstand anzuschließen. Bei Beginn der Versicherung darf das Schloss nicht älter als zwei Jahre sein. b) Ist das versicherte Leasing-Bike in einem ausschließlich selbst genutzten abgeschlossenen Raum, Gebäude oder Schuppen untergebracht, entfallen die Obliegenheiten nach Pun...
Diebstahlschutz. 1 Versicherte Ereignisse
1. Versichert ist der Verlust des versicherten Leasing-Bikes und der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile durch:
a) Diebstahl, auch aus einem Kfz oder von einem an einem Kraftfahrzeug angebrachten Fahrradträger;
b) Einbruchdiebstahl;
c) Raub/ Plünderung.
Diebstahlschutz a) Der Versicherer erstattet die tatsächlich entstandenen Ersatzbeschaf- fungskosten bei (Teile-)Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub gemäß § 3
(1) oder die Reparaturkosten bei Vandalismus gemäß § 3 (2).
b) Accessoires können bis zu einem Kaufpreis von 250,00 € mit in die Versicherung aufgenommen werden, wenn sie fest mit dem Rad verschraubt sind und die Anschaffung nicht länger als ein Monat vor Versicherungsabschluss stattgefunden hat. Nachweis hierfür ist der Kaufbeleg. In diesem Fall werden sie wie „Zubehörteile“ gemäß § 1 (1) behandelt. Versicherbar gegen Diebstahl sind: Körbe, Taschen, Kindersitze, Displays, Tachos, Beleuchtung sowie weitere Schlösser zur Diebstahl- sicherung.
Diebstahlschutz. Ein mit dem Versicherungsunternehmen abgestimmtes oder den Empfehlungen der Kriminalpolizei entsprechendes Diebstahl- schutzkonzept wurde implementiert und abgeschlossen. Spezi- elle Maßnahmen zum Diebstahlschutz sollten auf Grund der in- dividuellen Risikoeinschätzung des Standortes ausgewählt werden.
Diebstahlschutz. Der Versicherer erstattet die tatsächlich entstandenen Ersatzbeschaf- fungskosten bei (Teile-)Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub gemäß § 3
(1) oder die Reparaturkosten bei Vandalismus gemäß § 3 (2). Gegen Diebstahl versicherbare Zubehörteile sind fest mit dem Objekt verschraubte Körbe, Taschen, Kindersitze, Displays, Tachos, Beleuchtung sowie weitere Schlösser zur Diebstahlsicherung. Hierbei wird § 5 (2) berücksichtigt. Accessoires sind von der Diebstahlschutzdeckung ausgenommen, da sie nicht fest mit dem Objekt verschraubt sind.
Diebstahlschutz. Mechanismen zum Diebstahlschutz für Server sind vorhanden Die CO2-Löscher werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft.