Zahlung der Folgeprämien Musterklauseln

Zahlung der Folgeprämien. 4.2.1 Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Monaten.
Zahlung der Folgeprämien a) Die Folgeprämie gilt jeweils für ein weiteres Versicherungsjahr. Sie ist jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.
Zahlung der Folgeprämien. 4.3.1 Die Folgeprämie ist zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt fällig. Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet die HanseMerkur Ihnen eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von 2 Wochen.
Zahlung der Folgeprämien a) Die Folgeprämien werden zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Zahlung der Folgeprämien. 3.2.1. Folgeprämien sind zu den vereinbarten Terminen fällig.
Zahlung der Folgeprämien a. Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von 2 Wochen.
Zahlung der Folgeprämien a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chen.
Zahlung der Folgeprämien a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Mona- ten.
Zahlung der Folgeprämien. Zahlen Sie die Folgeprämie nicht rechtzeitig, können wir den Vertrag kündigen und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 38 des VVG. Diesen finden Sie im Ab- schnitt IV.
Zahlung der Folgeprämien. 4.3.1 Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet die Advigon Ihnen eine Mahnung und setzt eine Zahlungs- frist von 2 Wochen. Hat die Advigon gekündigt und zahlen Sie nach Erhalt der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Be- trag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.