Grabenprofile Musterklauseln

Grabenprofile. Bei Tiefbauleistungen werden grundsätzlich standardisierte Grabenprofile und entsprechende Begriffe verwendet (s. Abbildung 1). Grabenbreite und Grabentiefe sind abhängig vom Außendurchmesser des zu verlegenden Mediums und werden im Kapitel 4 in ihren Dimensionen angegeben. Werden größere Breiten oder Tiefen für die Ausführung benötigt, können diese nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber vergütet werden. Stärken der Leitungszonen: Untere Bettungsschicht: a = 100mm + 1/10 DN oder bei Felsen, steiniger Boden a=100mm + 1/5 DN mindestens 150 mm Obere Bettungsschicht: bei 90 Grad Auflager b = 0,15 OD oder bei 120 Grad Auflager b = 0,25 OD Abdeckschicht: c= 300 mm Bei der Ausführung können die Teilschichten „a“ und „b“ bzw. „c“ und „d“ oder sogar „a“ bis „d“ in Abhängigkeit des einzubauenden Mediums in einem Arbeitsgang ausgeführt werden. Die Verbauarbeiten sind gemäß DIN 4124 für Kabel- und Rohrleitungsbau bzw. DIN EN 1610 für Kanalbau auszuführen. Im Bereich vorhandener Leitungen hat der Auftragnehmer besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Im Besonderen hat er bei den Leitungsbetreibern vor Bauausführung entsprechende Leitungspläne anzufordern, sich auf der Baustelle einweisen zu lassen und in der Leitungszone die vorhandenen Leitungen mit Handschachtung freizulegen Bei der Anwendung der Bodendurchschlagsrakete bzw. bei einer Stahlrohrpressung in der Nähe von bestehenden Versorgungsleitungen (Kreuzung bzw. Längsverlegung) sind diese freizulegen und vorgegebene Abstände einzuhalten. Sollte ein Freilegen nicht möglich sein, ist ein anderes Bauverfahren zu wählen.
Grabenprofile. Die auszuführenden Grabenprofile sind bei Neuverlegung abhängig von der Anzahl, Dimension und Art des Kabels. Die zu verlegenden Kabel sind 4 Gruppen zugeordnet. • Gruppe 1 Beleuchtungs- bzw. Niederspannungskabel von 4*1,5 mm² bis 4*50 mm² bzw. Telefon- und Steuerkabel bis 30 paarig, Leerrohr HD-PE oder PVC • Gruppe 2 Niederspannungskabel bis 4*150 mm² bzw. Telefon- und Steuerkabel bis 50 paarig • Gruppe 3 Mittelspannungskabel bis 1*3*185 mm² bzw. Telefon- und Steuerkabel bis 100 paarig. • Gruppe 4 Mittelspannungskabel bis 3*1*185 mm² bzw. (240 mm²) Die Zuordnung zwischen den Kabelgruppen und den auszuführenden Grabenprofilen zeigt die folgende Tabelle. 0,30 m * 0,70 m • 1 Kabel der Gruppe 1, 2 oder 3 • 2 Kabel der Gruppe 1 • 1 Kabel der Gruppe 1 und 1 Kabel der Gruppe 2 0,40 m * 0,70 m • 1 Kabel der Gruppe 4 • 2 Kabel aller Gruppen und Kombinationen außer die in Grabenprofil 1 genannten 0,50 m * 0,70 m • Kabel aller Gruppen und Kombinationen außer 3 Mittelspannungskabel 0,60 m * 0,70 m • 3 Mittelspannungskabel • 4 Kabel aller Gruppen und Kombinationen außer 4 Mittelspannungskabel 0,70 m * 0,70 m • 4 Mittelspannungskabel • 5 Kabel aller Gruppen und Kombinationen 10 cm Mehrbreite • pro zusätzliches Kabel Abweichend von den Standardprofilen können auf Grund örtlicher Gegebenheiten auf Anordnung der SW Brühl andere Tiefen und Breiten vorgegeben werden. Die Kabel sind in 0,20 m Grubensand einzubetten und mit einem Warnband abzudecken. Der Graben ist daraufhin standardmäßig bis zur Tragschicht mit Verfüllmaterial aufzufüllen und ein Planum für die Tragschicht ist zu erstellen. Nach Erstellen der Tragschicht erfolgt die Herstellung des Oberbaus. Soweit im Leistungsverzeichnis (LV) oder dessen Anlagen abweichende Profile gefordert sind, so sind die Forderungen im LV vorrangig.
Grabenprofile. Die auszuführenden Grabenprofile sind abhängig von der Anzahl und der Dimension der zu verlegenden Leitungen. Die Zuordnung von Dimensionen zu auszuführenden Grabenprofilen zeigt die folgende Tabelle. Abweichend von den Standardprofilen können auf Grund örtlicher Gegebenheiten auf Anordnung der SW Brühl andere Breiten und Tiefen vorgegeben werden. Die Leitungen sind mit 0,30 m Sand und mit einem Warnband abzudecken. Der Graben ist daraufhin standardmäßig bis zur Tragschicht mit Verfüllmaterial aufzufüllen und ein Planum für die Tragschicht zu erstellen. Nach Erstellen der Tragschicht erfolgt die Herstellung des Oberbaus. zu Bild Bild 6: GW Rohrgraben Tabelle Abstände: a = 0,10 m c = 0,20 m bei DN </= 300 c = 0,35 m bei DN > 400 Soweit im Leistungsverzeichnis (LV) oder dessen Anlagen abweichende Profile gefordert sind, so sind die Forderungen im LV vorrangig.
Grabenprofile. Die auszuführenden Grabenprofile sind abhängig vom Außendurchmesser, vom verwendeten Material und der zu erwartenden Verkehrslast des zu verlegenden Abwasserkanals. Die nach- folgenden, vorgegebenen Baugrubenbreiten sind Kalkulations- und Abrechnungsgrundlage. Die Aushubbreite ergibt sich aus Mindestgrabenbreite zuzüglich notwendigem Verbau. Die auszuführende Mindestgrabenbreite ist bis DN 300 abhängig von der Grabentiefe. Die Verbauart wird vom Auftraggeber angeordnet. DN [mm] Zu- satz- breite X [m] OD Beton im Mittel [m] OD Steinzeug im Mittel [m] PP/PE- Rohre [m] GGG- Rohre [m] Mindestgrabenbreite (i. Abhg. Grabentiefe) [m] Normal- last Hoch- last <=1,75 <=4,00 >4,00 300 0,50 0,43 0,35 0,37 0,36 0,33 0,90, OD + X 1,00 400 0,70 0,54 0,48 0,49 0,45 0,43 OD + X 500 0,70 0,64 0,58 0,61 0,56 0,53 OD + X 600 0,70 0,77 0,69 0,72 0,69 0,64 OD + X 700 0,70 0,90 0,79 0,83 0,79 0,74 OD + X 800 0,85 1,03 0,90 0,94 0,89 0,84 OD + X 900 0,85 1,16 1,01 OD + X 1000 0,85 1,29 1,12 OD + X 1100 0,85 1,42 OD + X 1200 0,85 1,54 1,35 OD + X 1300 1,00 1,67 1,45 OD + X 1400 1,00 1,80 1,56 OD + X 1500 1,00 1,93 1,67 OD + X 1600 1,00 1,95 1,78 OD + X 1700 1,00 2,09 OD + X 1800 1,00 2,20 2,05 OD + X 2000 1,00 2,40 2,23 OD + X 500/750 0,70 0,64 OD + X 700/1050 0,70 0,90 OD + X 800/1200 0,85 1,03 OD + X 1200/1800 0,85 1,53 OD + X Zuzüglich zur Mindestgrabenbreite werden je nach Verbauart nachfolgende Zusatzbreiten vergütet: Waagerechter Holzverbau 2 x 0,06 m Randgestützte Platte 2 x 0,10 m Senkrechter Holzverbau 2 x 0,15 m bis 0,24 m je nach Grabentiefe Einschieniger Linearverbau 2 x 0,18 m Gestufter Linearverbau 2 x 0,30 m Dielenkammerelement 2 * 0,24 m gerammter Dielenverbau gemäß Statik

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

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  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: