Grenze der Entschädigung Musterklauseln

Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist jede der vereinbarten Versicherungssummen.
Grenze der Entschädigung. Die Versicherungssumme bildet die Grenze der Entschädigung pro Schadenfall für alle versicherten Sachen und Kosten zusammen.
Grenze der Entschädigung. Die Versicherungssumme bildet die Grenze der Entschädigung pro Schadenfall für alle versicherten Sachen und Kosten zusammen. B9 Haftpflicht‌
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist jede der vereinbarten Versiche- rungssummen.
Grenze der Entschädigung. Die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannte Versicherungssumme begrenzt die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall. Für alle in einem Versicherungsjahr festgestellten Versicherungsfälle ist die Jahres- höchstentschädigung auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt.
Grenze der Entschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der jeweils vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu einer zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenze; c) bis zu einer vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die in der lau- fenden Versicherungsperiode beginnen, fallen insgesamt unter die Jahres- höchstentschädigung. Maßgebend ist die nach a) bis c) niedrigste Grenze der Entschädigung.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung nach Teil B, Ziffer 5.ff, ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung bei An-, Um- und Ausbauten ist jede der vereinbarten Versicherungssummen.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Ver- sicherungssumme.