Weitere Ihnen obliegende Pflichten Musterklauseln

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung oder -ver- minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.
Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertrag- liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages ein- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung oder -minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umge- hend über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der Baloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Gleiches gilt, wenn bei Schiffsunfällen Personen verletzt oder getötet werden. Bei den übrigen Schiffs- unfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadener- eignis für die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schaden- minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungs- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungs- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunfts- pflicht). Für die Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Verletzen Sie schuldhaft die oben erwähnten Pflichten, so kann die Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Scha- deneintritt oder -umfang, kann die Baloise ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.
Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer wesentlichen Gefahrserhöhung oder -verminderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie uns diesen bitte umge- hend über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx, telefonisch unter 00800 24 800 800 (aus dem Ausland: +00 00 000 00 00) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx). Bei Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen oder Wildtiere verletzt oder getötet werden. Nach den übrigen Verkehrsunfällen muss der Geschädigte benachrichtigt werden und, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kostenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler oder über unseren‌‌‌
Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Tritt ein Not- oder Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kundenservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis durch geeignete Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Schadenminderungspflicht). Sie haben jede Auskunft über den Scha- den zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Schadenhöhe Versicherungs- beginn

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.