Common use of Grundsatzregelung für Fahrplananpassungen Clause in Contracts

Grundsatzregelung für Fahrplananpassungen. Fahrplananpassungen innerhalb einer Fahrplanperiode sind auf Wunsch des Zugangsberechtigten nur möglich, wenn Zugtrassen anderer Zugangsberechtigter nicht betroffen sind und die Schienenwegkapazitäten dies zulassen.

Appears in 3 contracts

Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen, Schienennetznutzungsbedingungen, Schienennetznutzungsbedingungen

Grundsatzregelung für Fahrplananpassungen. Fahrplananpassungen innerhalb einer Fahrplanperiode sind auf Wunsch des Zugangsberechtigten Zu- gangsberechtigten nur möglich, wenn Zugtrassen anderer Zugangsberechtigter nicht betroffen sind und die Schienenwegkapazitäten dies zulassen.

Appears in 1 contract

Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen