Grundsätze der Anlieferung und Abholung Musterklauseln

Grundsätze der Anlieferung und Abholung. 2.4.2.1 Alle mit der Auslieferung und Abholung verbundenen Logistik- und Serviceleistungen werden gesondert im Auftragsdokument auftragsspezifisch definiert.