Common use of Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen Clause in Contracts

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15. Abweichend von X. XX. 15.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15A.II.15. Abweichend von X. XX. 15.1 A.II.15.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 B.1.1 vereinbart wurde, wurde auf diesen beschränkt.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-kiel.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15A.II.14. Abweichend von X. XX. 15.1 A.II.14.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 5.000 Euro pro Kalendertag Kalendertag, und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 B.1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals Selbstbedie- nungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15. Abweichend von X. XXA. II. 15.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag Kalender- tag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, wurde auf diesen beschränkt.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15153. Abweichend von X. XX. 15.1 153.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, wurde auf diesen beschränkt.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de, www.raiba-mittenwald.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 1513. Abweichend von X. XX. 15.1 13.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.cronbank.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 1513. Abweichend von X. XX. 15.1 13.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, auf diesen diesen, beschränkt.

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Samples: www.rb-dietersheim.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15A.II.13. Abweichend von X. XX. 15.1 A.II.13.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 B.1.1 vereinbart wurde, wurde auf diesen beschränkt.

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Samples: www.rb-tuerkheim.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals Selbstbedienungs- terminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15. Abweichend von X. XXA. II. 15.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und und, sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.apobank.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 15Abschnitt A II Nummer 14. Abweichend von X. XX. 15.1 Abschnitt A II Nummer 14.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und Kalender- tag und, sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. Abschnitt B Nummer 1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter Ab- schnitt A. II. 15Nummer 12. Abweichend von X. XXAbschnitt A. II. 15.1 Nummer 12.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und Kalender- tag und, sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß Abschnitt B. Num- mer 1.1 vereinbart wurde, auf diesen beschränkt.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen. Die Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen an Selbstbedienungsterminals richtet sich nach den Regelungen unter A. II. 1513. Abweichend von X. XX. 15.1 13.1 Absatz 6 ist die Haftung des Kontoinhabers auf 1.000 Euro pro Kalendertag und sofern ein anderer Verfügungsrahmen gemäß B. 1.1 vereinbart wurde, wurde auf diesen beschränkt.

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Samples: www.raiba-wallgau-kruen.de