Serviceumfang Musterklauseln

Serviceumfang. Der Karteninhaber kann unter Verwendung seiner Karte und der persönlichen Geheimzahl an Selbstbedienungsterminals seiner Bank Überwei- sungen innerhalb des Verfügungsrahmens von 1.000 Euro pro Tag eingeben, soweit zwischen Kontoinhaber und Bank nicht ein anderer Verfü- gungsrahmen vereinbart worden ist.
Serviceumfang. Der Inhaber eines Sparkontos kann unter Verwendung der Karte und der persönlichen Geheimzahl an Geldautomaten über Sparkonten, die durch besondere Vereinbarung des Kontoinhabers mit der Bank für diese Verwendung freigegeben sind, Verfügungen treffen (SB-Sparverkehr). Die Freigabe zum SB-Sparverkehr erfolgt für den Inhaber des Sparkontos. Inwieweit Bevollmächtigte den SB-Sparverkehr nutzen können, richtet sich nach den zwischen der Bank und dem Kontoinhaber hierfür getroffenen Vereinbarungen. Im SB-Sparverkehr sind Auszahlungen vom Sparkonto in bar am Geldautomaten möglich. Für Verfügungen vom Sparkonto an Geldautomaten ver- einbart die Bank mit dem Kontoinhaber einen jeweils für einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfügungsrahmen. Abhebungen, mit denen der Verfügungsrahmen überschritten würde, werden abgewiesen. Der Verfügungsumfang ist bei Auszahlungen im SB-Sparverkehr auf die ver- sprochene Leistung beschränkt.
Serviceumfang. Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart werden, beschränkt sich der von UPS angebotene Service auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung. Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Xxxx der Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Sammelbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann. Der Versender wird darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des UPS Systems nicht erfolgt. Der Versender sollte unter Berücksichtigung von Art und Wert des Gutes von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch korrekte Angabe des Warenwertes und Zahlung des in der Tariftabelle geregelten Zuschlags eine Beförderung seiner Sendung in der Leistungsart „Wertpaket“ zu wählen. In dieser Leistungsart werden Pakete unter zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen transportiert.
Serviceumfang. Der Karteninhaber kann unter Verwendung seiner Karte und der per- sönlichen Geheimzahl an Selbstbedienungsterminals seiner Bank Über- weisungen innerhalb des Verfügungsrahmens von 00.000 € pro Tag eingeben, soweit zwischen Kontoinhaber und Bank nicht ein anderer Verfügungsrahmen vereinbart worden ist.
Serviceumfang. Der Inhaber eines Sparkontos kann unter Verwendung von Sparkassen- Card (nachfolgend Karte) und persönlicher Geheimzahl (PIN) an Geldauto- maten und Selbstbedienungsterminals der Sparkasse über Sparkonten, die durch besondere Vereinbarung des Kontoinhabers mit der Sparkasse für diese Verwendungsart freigegeben sind, Verfügungen in Selbstbedie- nung treffen (SB-Sparverkehr). Die Freigabe zum SB-Sparverkehr erfolgt für den Inhaber des Sparkontos. Inwieweit Bevollmächtigte den SB-Spar- verkehr nutzen können, richtet sich nach den zwischen der Sparkasse und dem Kontoinhaber hierfür getroffenen Vereinbarungen. Im SB-Sparver- kehr können Nachträge im Sparkassenbuch dokumentiert sowie Einzah- lungen durch Umbuchung vom Girokonto bei der Sparkasse auf das Spar- konto oder in bar vorgenommen werden, sofern hierfür geeignete Geldautomaten von der Sparkasse zur Verfügung gestellt sind. Ferner sind Auszahlungen vom Sparkonto durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. ein anderes Konto des Kontoinhabers bei der Sparkasse oder in bar am Geldautomaten möglich.
Serviceumfang. Der Kontoauszugsdrucker ermöglicht dem Inhaber einer Sparkassen-Kun- denkarte (nachfolgend Karte), Kontoauszüge einschließlich der darin ent- haltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte angegebene Konto ausdrucken zu lassen.
Serviceumfang. Der von inline Overnight angebotene Service beschränkt sich auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung, sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart wurden. Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Xxxx der Beförderung in Kauf, dass auf Grund der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann.
Serviceumfang. Customer Care und Abrechnung Servicemanagement Datensicherung
Serviceumfang. Der Lizenznehmer beim Software-Standardservice hat Anspruch auf folgende Leistung von TIME GmbH (soweit von TIME GmbH für das jeweilige Lizenzprodukt mit den jeweiligen Konditionen angeboten): - Weitergabe von Wartungsversionen, d.h. Software-Updates mit Fehlerkorrekturen und Anpassungen, soweit wirtschaftlich vertretbar - zusätzliche Programmanpassungen aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen, soweit von TIME GmbH wirtschaftlich vertretbar - periodische Nachführung der Benutzer- dokumentation - Stellungnahme zu schriftlichen Fehlermeldungen - Notfall-Telefonservice zu den üblichen Geschäftszeiten (Hotline) - Remote Support im Fehlerfall (soweit techn. Voraussetzungen gegeben sind) Im Rahmen dieses Vertrages werden Fehler behandelt, die reproduzierbar sind, soweit sie die letzte unverän- derte Fassung des Programmes betreffen und vom Lizenznehmer in der von TIME GmbH vorgesehenen Form ausreichend dokumentiert sind. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, Fehler zu isolieren und zu dokumentieren. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Beseitigung von Xxxxxxx, die durch seine Änderungen verursacht wurden. Nicht durch die Service-Pauschale abgedeckt sind: - Meldungen, die aufgrund fehlender Ausbildung, Nichtbeachtung der Dokumentation oder Bedienungsfehler etc. eingehen, - Unterstützung vor Ort durch TIME GmbH- Mitarbeiter, - telefonische Organisationsberatung. Gewährleistung über die in Ziffer 1.4. dieses Vertrages genannte hinaus wird für die Service-Leistung nicht erbracht.
Serviceumfang. Die Ausprägung des Serviceumfangs in Form von Service Leveln sowie deren Voraussetzungen erfolgt in der Anlage Leistungsschein