Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Für den Umgang mit der Karte gelten ergänzend die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten in Abschnitt A. II. 7.2 bis 7.4.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Der SpardaTelefon-Banking-Nutzer hat während der Erteilung von Aufträgen die Verfahrensanleitung, insbesondere eine ihm während des SpardaTelefon-Banking-Kontaktes vorgegebene Benutzer- führung, zu beachten. Er hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Für den Umgang mit der Karte gelten die Sorgfalts- und Mitwirkungs- pflichten unter Abschnitt II. Nummer 4. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens im Rahmen dieser Servicefunktion der Karte beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und Kontoinhaber den Schaden tragen.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Der Kunde
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen (siehe auch Nummer III 6.1). Hält der Kunde bei der Ausfüh- rung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. 2.1 Der Kunde des Online Kundencenters hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere von ihm nicht legitimierte und ermächtigte Person Kenntnis von seinem Benut- zernamen und seinem Passwort erhält. Jede Person, die Kenntnis von diesen Daten erhält, hat die Möglich- keit, das Leistungsangebot des Kundencenters voll- umfänglich zu nutzen. Sie kann z. B. Einblick in die ge- schützten Daten des Kunden nehmen.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Sie verpflichten sich mit der Erteilung dieser Einwilligung dazu, die Onlineberatung und ihre Dienste nicht für Zwecke zu verwenden, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstoßen. Dies gilt auch für anstößige Bezeichnungen, Inhalte und anderweitiger Darstellungen, deren Rechtswidrigkeit vermutet, aber nicht abschließend festgestellt werden kann. Sie verpflichten sich, keine fahrlässigen oder vorsätzlichen Aktivitäten zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit dieser Dienste beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, den Zugang zu diesen Diensten gegen unbefugte Nutzung zu schützen, insbesondere indem Sie Ihre Authentisierungsinformation für den Zugang geheim halten. Im Falle eines Vorstoßes gegen diese Nutzerpflichten verpflichten Sie sich, die SVLFG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die hierdurch gegen die SVLFG geltend gemacht werden.
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. 7.1 Der Kunde
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers Bitte beachten Sie die für Sie als Karteninhaber geltenden Regeln zum sorgfältigen Umgang mit der Karte, den Kartendaten, der PIN und anderen Legitimationsmedien gemäß Ziffer 6.1 bis 6.4 der Vertragsbedingungen sowie den Unterrichtungs und Anzeigepflichten inkl. Haftungsregelungen gemäß Ziffer 6.5 bis 6.8 der Vertrags bedingungen. Sicheres Verfahren zur Unterrichtung des Karteninhabers im Falle vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen informiert die Bank den Karteninhaber telefonisch, per Brief, über eine Mitteilung auf dem Kontoauszug oder, sofern vom Karteninhaber genutzt, über das elektronische Postfach im OnlineBanking. Weiter darf die Bank in diesem Fall die Karte sperren (vgl. Ziffer 18 der Vertragsbedingungen). Zu entrichtende Entgelte, Zinsen, Wechselkurse Geregelt in Ziffer 9.1 der Vertragsbe dingungen. Die Höhe der Entgelte und Zinsen, z.B. Entgelte für Auszahlungen am Geldautomaten und den Auslandseinsatz, ergeben sich aus dem Abschnitt „Kartengestützter Zahlungsverkehr” des Preis und Leistungsverzeichnisses der Bank. Für Wechselkurse bei Zahlungs vorgängen in Fremdwährung gilt Ziffer 8 „Wechselkurs bei Fremdwährung” der Vertragsbedingungen. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Sofern mit der Karte eine Guthaben verzinsung verbunden ist, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. an Ihren Steuerberater. Dies gilt insbesondere, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Akzeptanzstelle für die Nutzung Ihrer Karte einen pauschalen oder prozen tualen Aufschlag verlangt (vgl. Ziffer 9.3 der Vertragsbedingungen).
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers