Common use of Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin Clause in Contracts

Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin. Der Mieter haftet unabhängig vom seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Mietfahrzeuges, dessen Untergang und dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl). Der Mieter haftet insbesondere auch für das Verhalten eines Zusatzfahrers oder von ihm beigezogener Hilfspersonen. Der Mieter hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig. Mehrere Mieter eines Fahrzeuges haften solidarisch für einen eingetretenen Schaden. Der Mieter kann sich von dieser Haftung durch den Abschluss einer Haftungsbeschränkung (siehe nachfolgend Ziff. 15.5) bis zu einem gewissen Umfang befreien.

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Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin. Der Mieter haftet unabhängig vom seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Mietfahrzeuges, dessen Untergang und dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl). Der Mieter haftet insbesondere auch für das Verhalten eines Zusatzfahrers Zusatzfahrers, Mitfahrers oder von ihm beigezogener Hilfspersonen. Der Mieter hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig. Mehrere Mieter eines Fahrzeuges haften solidarisch für einen eingetretenen Schaden. Der Mieter kann sich von dieser Haftung durch den Abschluss einer Haftungsbeschränkung (siehe nachfolgend Ziff. 15.5) bis zu einem gewissen Umfang befreien.

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Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin. Der Mieter haftet unabhängig vom von seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des MietfahrzeugesMiet- fahrzeuges, dessen Untergang und dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl). Der Mieter haftet insbesondere auch für das Verhalten eines Zusatzfahrers Zusatzfah- rers oder von ihm beigezogener Hilfspersonen. Der Mieter hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtighaftpflich- tig. Mehrere Mieter eines Fahrzeuges haften solidarisch für einen eingetretenen einge- tretenen Schaden. Der Mieter kann sich von dieser Haftung durch den Abschluss einer Haftungsbeschränkung (siehe nachfolgend Ziff. 15.5) bis zu einem gewissen Umfang befreien.

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