Haftung für nicht autorisierte sowie falsch oder nicht durchgeführte Zahlungsvorgänge Musterklauseln

Haftung für nicht autorisierte sowie falsch oder nicht durchgeführte Zahlungsvorgänge. Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang erstattet das Finanzinstitut unbeschadet des nachstehenden Absatzes dem Kunden unverzüglich den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs und versetzt das belastete Konto gegebenenfalls wieder in den vorherigen Zustand, so als ob der nicht autorisierte Zahlungsvorgang nicht erfolgt wäre. . Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Kunden spätestens zum Datum der Belastung des Xxxxxx wertgestellt. Bei einem nicht oder einem falsch ausgeführten Zahlungsvorgang erstattet das für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortliche Finanzinstitut dem Kunden unverzüglich den Betrag des nicht oder des falsch ausgeführten Zahlungsvorgangs und versetzt das belastete Konto gegebenenfalls wieder in den vorherigen Zustand, so als ob der Nicht- oder Falschausführung des Zahlungsvorgangs nicht erfolgt wäre. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Kunden spätestens zum Datum der Belastung des Xxxxxx wertgestellt. Die Haftung des Finanzinstituts entfällt, wenn es gegenüber dem Kunden nachweisen kann, dass der Zahlungsdienstleister des Empfängers den Transaktionsbetrag erhalten hat. Auf Verlangen des Kunden bemüht sich das Finanzinstitut, unabhängig von seiner Haftung die nicht oder falsch ausgeführten Zahlungsvorgänge ausfindig zu machen und dem Kunden das Ergebnis seiner Nachforschungen mitzuteilen, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Das Finanzinstitut behält sich das Recht vor, die nicht autorisierten, nicht- oder falsch ausgeführten Zahlungsvorgänge entsprechend den geltenden Gebühren und Konditionen der Bank zu verrechnen. Der Kunde benutzt den R-Net-Dienst gemäß den vorliegenden R-Net-Geschäftsbedingungen und muss sämtliche angemessene Maßnahmen zur Absicherung seiner personenbezogenen Sicherheitsdaten treffen, wie vorher im Punkt 3.3 beschrieben. Der Kunde haftet persönlich für alle Folgen, die sich aus Verlust, Diebstahl, der missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung, Fälschung oder Nutzung der personenbezogenen Sicherheitsdaten, die ihm oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wurden, ergeben.
Haftung für nicht autorisierte sowie falsch oder nicht durchgeführte Zahlungsvorgänge. 16. Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang erstattet der Emittent unbeschadet von Artikel 20 dem Kontoinhaber unverzüglich den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs und versetzt das belastete Konto gegebenenfalls wieder in den vorherigen Zustand, so als ob der nicht autorisierte Zahlungsvorgang nicht erfolgt wäre. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Kontoinhabers spätestens zum Datum der Belastung des Xxxxxx wertgestellt. Bei einem nicht oder einem falsch ausgeführten Zahlungsvorgang erstattet der für die ordnungsgemässe Durchführung verantwortliche Emittent dem Kontoinhaber unverzüglich den Betrag des nicht oder des falsch ausgeführten Zahlungsvorgangs und versetzt das belastete Konto gegebenenfalls wieder in den vorherigen Zustand, so als ob die Nicht- oder Falschausführung des Zahlungsvorgangs nicht erfolgt wäre. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Kontoinhabers spätestens zum Datum der Belastung des Xxxxxx wertgestellt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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