Common use of Haut und Subcutis Clause in Contracts

Haut und Subcutis. AB 12.1 Haut, B-Modus 100 B-Modus-Sonographien der Haut 200 B-Modus-Sonographien der Haut AB 12.2 Subcutis und subkutane Lymphknoten, B-Modus 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis AB 20.1 2 CW-Doppler – extrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.2 2 CW-Doppler – extremitätenver- / entsorgende Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.3 2 CW-Doppler – extremitätenentsorgen- de Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.4 2 CW- oder PW-Doppler – Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines anderen An- wendungsbereichs: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleiten- den Tätigkeit AB 20.5 2 PW-Doppler – intrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgen- den Gefäße 200 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.6 2 Duplex-Verfahren - extrakranielle hirnversorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden 200 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße wäh- rend einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 Gefäße AB 20.7 2 Duplex-Verfahren – intrakranielle hirnversorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.5 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.8 2 Duplex-Verfahren – extremitätenver- / entsorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefä- ße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.2: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.9 2 Duplex-Verfahren – extremitätenent- sorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäßen Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.3: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.10 2 Duplex-Verfahren – abdominelle und retroperitoneale Gefäße sowie Medi- astinum 100 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonea- len Gefäße sowie des Mediastinums Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 7.1 oder AB 7.4 200 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße sowie des Mediastinums AB 20.11 2 Duplex-Verfahren – Gefäße des weib- lichen Genitalsystems 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 8.3 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 21.1 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transthorakal Anforderungen nach AB 4.1 100 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.1 200 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.2 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.3 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Anforderungen nach AB 4.3 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebo- Anforderungen nach AB 4.3 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglin- Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 transthorakal renen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen gen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen AB 21.4 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendli- chen Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebore- nen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen

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Haut und Subcutis. AB 12.1 Haut, B-Modus 100 B-Modus-Sonographien der Haut 200 B-Modus-Sonographien der Haut AB 12.2 Subcutis und subkutane Lymphknoten, B-Modus 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis Die EBM-Ziffer 33081 bildet keinen eigenen Anwendungsbereich. Zur Erlangung der Genehmigung ist die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen für einen anderen Anwendungsbereich im B-Modus nachzuweisen. AB 20.1 2 CW-Doppler – extrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.2 2 CW-Doppler – extremitätenver- / entsorgende Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.3 2 CW-Doppler – extremitätenentsorgen- de Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.4 2 CW- oder PW-Doppler – Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines anderen An- wendungsbereichs: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleiten- den Tätigkeit AB 20.5 2 PW-Doppler – intrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgen- den Gefäße 200 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.6 2 Duplex-Verfahren - extrakranielle hirnversorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden 200 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße wäh- rend einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 Gefäße AB 20.7 2 Duplex-Verfahren – intrakranielle hirnversorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.5 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.8 2 Duplex-Verfahren – extremitätenver- / entsorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefä- ße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.2: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.9 2 Duplex-Verfahren – extremitätenent- sorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäßen Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.3: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.10 2 Duplex-Verfahren – abdominelle und retroperitoneale Gefäße sowie Medi- astinum 100 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonea- len Gefäße sowie des Mediastinums Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 7.1 oder AB 7.4 200 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße sowie des Mediastinums AB 20.11 2 Duplex-Verfahren – Gefäße des weib- lichen Genitalsystems 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 8.3 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 21.1 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transthorakal Anforderungen nach AB 4.1 100 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.1 200 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.2 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.3 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transthorakal Anforderungen nach AB 4.3 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebo- renen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen Anforderungen nach AB 4.3 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglin- Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 transthorakal renen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen gen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen AB 21.4 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendli- chen Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebore- nen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, JugendlichenJugendlichen AB 22.1 Duplex-Verfahren – Fetales kardio- vaskuläres System Anforderungen nach AB 9.2 100 Duplex-Sonographien des fetalen kardiovaskulären Sys- tems, davon mindestens 5 pathologische Fälle Anforderungen nach AB 9.2 100 Duplex-Sonographien des fetalen kardiovaskulären Systems, davon mindes- tens 5 pathologische Fälle AB 22.2 Duplex-Verfahren – Feto-maternales Gefäßsystem 100 Duplex-Sonographien des feto-maternalen Gefäßsystems, davon mindestens 5 pathologische Fälle 100 Duplex-Sonographien des feto-maternalen Gefäßsystems, davon mindes- tens 5 pathologische Fälle Für Untersuchungen bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern oder Jugendlichen werden bei den Anwendungsbereichen AB 3, AB 8.1, AB 10.1 und AB 20 die Fallzahlen in den Spalten 3 und 4 halbiert, sofern die Sonographien bei Patienten der vorgenannten Altersgruppen erbracht worden sind. Sofern in Spalte 4 bei Nachweis einer Qualifikation in einem anderen Anwendungsbereich reduzierte Zahlen vorgesehen sind, gelten diese unter der Bedingung, dass sie während einer ständigen oder begleitenden Tätigkeit erbracht werden. Die Tätigkeit muss sich mindestens über den jeweils angegebenen Zeitraum erstrecken und in einem Fachgebiet erfolgen, dessen Kerngebiet den jeweiligen An- wendungsbereich bzw. das jeweilige Organ / die jeweilige Körperregion umfasst. Wird die Qualifikation über Ultraschall-Kurse nach § 6 erworben, ist der alleinige Nachweis der Fallzahlen ausreichend. Anlage II: Anforderungen an die fachliche Befähigung nach § 6 (Ultraschallkurse)‌ Unter- richtsstun- den an mindes- tens auf- einander folgenden2 Tagen Unter- richtsstun- den an mindes- tens auf- einander folgenden2 Tagen Unter- richtsstun- den an mindes- tens auf- einander folgenden2 Tagen Für die AB 3.3 (Schilddrüse), 5 (Thorax, ohne Herz) und 7 (Abdomen und Retroperitoneum, einschl. Nieren) kann der Grundkurs interdisziplinär durchgeführt werden. 30 4 Aufbau- und Abschlusskurse sind auf den jeweili- gen Anwendungsbereich zu beziehen 1 Gehirn AB 1.1 Gehirn durch die offene Fontanelle 16 2 16 2 12 2

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Haut und Subcutis. AB 12.1 Haut, B-Modus 100 B-Modus-Sonographien der Haut 200 B-Modus-Sonographien der Haut AB 12.2 Subcutis und subkutane Lymphknoten, B-Modus 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis 150 B-Modus-Sonographien der Haut und/oder Subcutis AB 20.1 2 CW-Doppler – extrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversor- genden hirnversorgen- den Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichs: 50 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.2 2 CW-Doppler – extremitätenver- / entsorgende ent- sorgende Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden entsor- genden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und ent- sorgenden entsor- genden Gefäße 200 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße, davon 100 Arterien und 100 Venen Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.3 2 CW-Doppler – extremitätenentsorgen- de extremitätenentsor- gende Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im CW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 50 CW-Doppler-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 20.4 2 CW- oder PW-Doppler – Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines ei- nes anderen Anwendungsbereiches: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Genitalsystems 200 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems Bei Nachweis der Qualifikation in einem Doppler-Verfahren eines anderen An- wendungsbereichsAnwen- dungsbereichs: 100 CW- und/oder PW-Doppler-Sonographien der Gefäße des männlichen Geni- talsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleiten- den Tätigkeit AB 20.5 2 PW-Doppler – intrakranielle hirnver- sorgende Gefäße 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversor- genden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwendungsbereiches: 50 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgen- den Gefäße 200 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im PW-Doppler-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches: 100 PW-Doppler-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.6 2 Duplex-Verfahren - extrakranielle hirnversorgende hirn- versorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden 200 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichesAnwendungs- bereiches: Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 50 Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 50 Duplex-Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße wäh- rend einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 Gefäße AB 20.7 2 Duplex-Verfahren – intrakranielle hirnversorgende hirn- versorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.5 100 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichesAnwendungs- bereiches: 50 Duplex-Sonographien der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße AB 20.8 2 Duplex-Verfahren – extremitätenver- / entsorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefä- ße Ge- fäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Ge- fäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 200 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches Anwendungs- bereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.2: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenversorgenden Gefäße 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.9 2 Duplex-Verfahren – extremitätenent- sorgende Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefä- ße Ge- fäße Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereiches: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße 100 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäßen Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereiches Anwendungs- bereiches oder bei Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 20.3: 50 Duplex-Sonographien der extremitätenentsorgenden Gefäße AB 20.10 2 Duplex-Verfahren – abdominelle und retroperitoneale Gefäße sowie Medi- astinum 100 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonea- len Gefäße sowie des Mediastinums Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 7.1 oder AB 7.4 200 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße sowie des Mediastinums AB 20.11 2 Duplex-Verfahren – Gefäße des weib- lichen Genitalsystems 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines ande- ren Anwendungsbereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genital- systems Erfüllung der Voraussetzungen nach AB 8.3 200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems Bei Nachweis der Qualifikation im Duplex-Verfahren eines anderen Anwen- dungsbereichsAnwendungs- bereichs: 100 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems während einer 2-monatigen ständigen oder 12-monatigen begleitenden Tätigkeit AB 21.1 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transthorakal Anforderungen nach AB 4.1 100 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.1 200 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.2 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Jugendliche, Erwachsene, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) Anforderungen nach AB 4.2 50 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) AB 21.3 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Anforderungen nach AB 4.3 Anforderungen nach AB 4.3 Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Anforderungen nach AB 4.3 transthorakal 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebo- Anforderungen nach AB 4.3 renen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen 500 Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglin- Anwendungsbereich Anforderungen nach § 4 Anforderungen nach § 5 und § 6 transthorakal renen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen gen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen AB 21.4 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transoesophageal Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendli- chen Anforderungen nach AB 4.4 25 transkavitäre Doppler-Echokardiographien (einschl. Duplex) bei Neugebore- nen, Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen

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