Technische Leistungsfähigkeit Musterklauseln

Technische Leistungsfähigkeit. Die Anforderungen an Ultraschallsysteme richten sich nach Anwendungsklassen. Bei allen Ultraschallsystemen ist eine interne oder ex- terne anschließbare Prüfmöglichkeit ihrer wesentlichen Systemeigenschaften zu gewährleisten. Für die sonographische Untersuchung sind die für den jeweiligen Untersuchungszweck geeigneten Schallköpfe und Sendefrequenzen zu verwenden, wenn in den einzelnen Anwendungsklassen nichts anderes bestimmt ist. Ein Curved-Array mit einem Radius ≤ 20 mm gilt als Sektorschallkopf. Alle Angaben, die schallgeschwindigkeitsabhängig sind (Messabstände etc.), sind auf eine Schallgeschwindigkeit von 1540 m/s bezogen. Wird eine andere Schallgeschwindigkeit zu Grunde gelegt, ist diese anzugeben. Die Anforderung zu dem Kriterium „Sendefrequenz“ bezieht sich bei Harmonic Imaging auf die Empfangsfrequenz. AK 1.1 Gehirn durch die offene Fontanelle AK 2.1 Gesamtes Auge‌‌‌ Gebührenordnungsposition 33052 Organ bzw. Körperregion Schädel durch die offene Fontanelle Arbeitsmodus B-Modus Zugang - Altersgruppe Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder 1. Schallkopf Sektor-Phased-Array u/o Curved-Array mit Radius ≤ 20 mm u/o Annular- Array 2.1 Sendefrequenz ≥ 5,0 MHz 2.2 Sendeseitige Fokussierung Lateralauflösung: elektronisch veränderbarer Fokusabstand 2.3 Sendeapertur Variabel mit dem gewählten Abstand des Sendefokus 3.1 Empfangsverstärkung Einstellbare tiefenabhängige Empfangsverstärkung (Tiefenausgleich)
Technische Leistungsfähigkeit. Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Technische Leistungsfähigkeit. Was den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anbelangt, so enthält Artikel 23 eine erschöpfende Liste der Nachweise, die ein öffentlicher Auftraggeber vom Lieferanten verlangen kann. Je nach Art, Menge und Verwendungszweck der zu liefernden Erzeugnisse kann die technische Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden: a) durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferungen mit Angabe des Rechnungswerts, des Lieferzeitpunkts sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: • bei Lieferungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung; • bei Lieferungen an private Auftraggeber durch eine vom Käufer ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Lieferanten zulässig; b) durch die Beschreibung der technischen Ausrüstung des Lieferanten, seiner Maßnahmen zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten; c) durch Angabe der technischen Leitung oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Lieferanten angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind; d) durch Xxxxxx, Beschreibungen und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse, wobei die Echtheit auf Antrag des öffentlichen Auftraggebers nachweisbar sein muß; e) durch Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten amtlichen Qualitätskontrollinstituten oder -dienststellen ausgestellt wurden und in denen bestätigt wird, daß durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichnete Erzeugnisse bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen; f) sind die zu liefernden Erzeugnisse komplexer Art oder sollen sie ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen, durch eine Kontrolle, die von dem öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle des Landes durchgeführt wird, in dem der Lieferant ansässig ist; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazitäten und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Lieferanten sowie die von diesem zur Qualitätssicherung getroffenen Vorkehrungen. Bei offenen Verfahren müssen die für die technische Leistungsfähigkeit geforderten Nachweise unbedingt in der Auftragsbekanntmachung genannt werden. Bei nichtoffenen und Verhandlungsverfahren sind diese Nachweise in der Bekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufzuführen....
Technische Leistungsfähigkeit. Die Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit sind im Rahmen des Vergabeverfahrens in der Anlage – Unternehmensprofil – zu dokumentieren. • Angaben zu Referenzen über die Beratung von KMU im Handwerk (vorzugsweise in den Ge- werken Metallbau und Elektrotechnik (siehe Anlage Unternehmensprofil – Punkt 1) • Angaben zu erweiterten Erfahrungen (siehe Anlage Unternehmensprofil – Punkt 2) • Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (siehe Anlage Unternehmensprofil – Punkt 3) • Erklärung über die zeitliche Verfügbarkeit (siehe Anlage Unternehmensprofil – Punkt 4) • Abgabe der persönlichen Erklärungen zu den Grundsätzen des Gender-Mainstreamings sowie der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (siehe Anlage Beraterprofil – Punkt 5) Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmereinsätzen hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leistungsteil – erbracht werden.
Technische Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Benennung vergleichbarer Lieferungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Angabe von mindestens 3 Referenzen mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner, Art und Auftragswert der Lieferung, Ausführungszeitraum sowie die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung; Angaben zu personellen und technischen Kapazitäten.
Technische Leistungsfähigkeit. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Technische Leistungsfähigkeit. 6.3.1 Begünstigter Behinderter 1. Begünstigter Behinderter im Sinne des § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 22/1970 (nachzuweisen über einen rechtsgültigen Bescheid des Sozialministeriumservice); 2. Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947; 3. Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152, oder dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 27/1964, wenn seine Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vH gemindert ist; 4. Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente oder Witwen- oder Witwerbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder dem Heeresversorgungsgesetz. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch die im Angebotsblatt genannten Dokumente nachzuweisen.
Technische Leistungsfähigkeit. 2.2.1. Personelle Ausstattung: Die Summe der Büroinhaber und ihrer mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden festangestellten Mitarbeiter mit Hochschulstudienabschluss der Fachrichtung Architektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) beträgt mindestens 4 im Jahresdurchschnitt der Jahre 2012, 2013 und 2014.
Technische Leistungsfähigkeit. Die technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird nach folgenden Kriterien bewertet: a) Nachweis, dass die für die Koordinierung der im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Aufgaben benannte Person die Mindestanforderungen nach Maßgabe von Abschnitt 6 Absatz 1 erfüllt (Lebenslauf). Die vom Auftragnehmer für die Koordinierung der Aufgaben im Rahmen des Vertrags benannte Person muss eine mindestens fünfjährige einschlägige Erfahrung im Bereich der Kommunikations- oder Öffentlichkeitsarbeit nachweisen. Er/Sie sollte ebenfalls mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Fragen und mit den Strukturfonds der EU – vorzugsweise mit dem ESF – oder mit verbundenen Bereichen vertraut sein; b) Nachweis, dass die für die Ausführung der einzelnen Aufgaben/Unteraufgaben benannte(n) Person(en) über geeignete Berufserfahrung verfügt/verfügen (Lebenslauf); c) Aufstellung der wichtigsten Dienstleistungen, die vom Bieter sowie gegebenenfalls dem/den von ihm vorgeschlagenen Unterauftragnehmer(n) während der letzten drei Jahre erbracht wurden (Liste von Beispielen); d) Aufstellung der technischen Ausrüstung des Bieters sowie gegebenenfalls des/der von ihm vorgeschlagenen Unterauftragnehmer(s) für die Ausführung der Aufgaben/Unteraufgaben in Bezug auf grafische Gestaltung, Druck, Herstellung von Informationsständen, Herstellung von audiovisuellem Material und Webentwicklung.
Technische Leistungsfähigkeit. 40.1 - Referenzliste (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis ist eine Referenzliste früherer Auftraggeber/innen einzureichen. Daraus muss Zeit bzw. Zeitraum der Leistungserbringung, der/die Auftraggeber/in, Ansprechpersonen mit Kontaktdaten und der Auftragswert in Euro pro Schuljahr oder pro Jahr hervorgehen. Die Einreichung von Referenzen für die Erbringung gleichartiger Leistungen entfällt für Bieter, die bereits als Fahrdienst im Schülerspezialverkehr im Auftrag für den Landkreis Havelland tätig sind. Sonstige Unterlagen • 40.1 - Bewerbungsbedingungen: Die den Vergabeunterlagen beigefügten "Bewerbungsbedingungen" sind vom Bieter zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. • 40.1 - Leistungsbeschreibung: Die den Vergabeunterlagen beigefügte "Leistungsbeschreibung" ist vom Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. • 40.1 - Muster-Personenbeförderungsvertrag inkl. Anlagen: Der den Vergabeunterlagen beigefügte "Muster-Personenbeförderungsvertrag" inkl. der Anlage 1 bis 4 ist vom Bieter zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. • 40.1 - Mustervereinbarung BbgVergG: Die den Vergabeunterlagen beigefügten "Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" ist vom Bieter zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.