Hilfe bei Behördenangelegenheiten. Die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung oder der Verwaltung stehen auf Wunsch bei persönlichen Behördenangelegenheiten der Bewohnerin/ dem Bewohner oder ihren/ seinen Angehörigen beratend zur Verfügung und sind im Einzelfall im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich. Für die Meldung des Wohnortes (Einwohnermeldeamt) sowie die Anmeldung von privaten Rundfunk- und Fernsehgeräten und die Einrichtung privater Telefonanschlüsse (einschließlich der Zahlung der Gebühren) ist jeder Bewohner grundsätzlich jedoch selbst verantwortlich.
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