Hilfe bei Unfalltod. Stirbt die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebenspartner sowie deren im selben Haushalt lebenden Kinder Anspruch auf psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.9.4.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Hilfe bei Unfalltod. Stirbt die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebenspartner sowie deren im selben Haushalt lebenden Kinder Anspruch auf psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.9.42.11.4.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Hilfe bei Unfalltod. Stirbt die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebenspartner sowie deren im selben Haushalt lebenden Kinder Anspruch auf psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.9.42.10.4.
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