Allgemeine Leistungsvoraussetzungen Musterklauseln

Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. Führt der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, erbringen wir durch einen von uns beauftragten Dienstleister die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4. Ein Leistungsanspruch besteht nur für Maßnahmen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wird uns anhand medizinischer Unterlagen dargelegt, dass die Leistungsvoraussetzungen voraussichtlich gegeben sind, erbringen wir wegen der gebotenen Eile die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4.1, ohne damit eine Leistungspflicht anzuerkennen. Die Erbringung der Leistungen hat daher keinen Einfluss auf unsere Leistungsprüfung für andere Leistungen. Sollte sich im Rahmen dieser Leistungsprüfungen herausstellen, dass die Leistungsvoraus- setzungen nicht vorliegen, stellen wir die Leistungen ein. Die Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen tragen wir. Die Leistungen nach Ziffer 2.13.4.2 werden im Falle der Anerkennung unserer Leistungspflicht erbracht.
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. A 77. (1) Anspruch auf Leistungen besteht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, wenn der Angestellte
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. 2.11.1.1 Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall UV STD 5/2018 Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit), erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.4. 2.11.1.2 Hilfebedürftigkeit durch eine schwere Erkrankung Sofern in diesem Vertrag für die versicherte Person die Leistung "Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung”, “Einmalzahlung bei bestimmten Krebserkrankungen” oder “Einmalzahlung bei bestimmten Organschäden” mitversichert ist und hieraus ein Leistungsanspruch entsteht, erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.4. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person durch die Erkrankung in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe benötigt.
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. 2.10.1.1 Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall: Wenn das versicherte Kind infolge eines Unfalles zu Hause bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigt oder die Familie wegen bzw. für die erforderliche Versorgung des verunfallten Kindes im Haushalt Hilfe benötigt, erbringen wir durch einen von uns beauftragten Dienstleister die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.10.4 bzw. 2.10.5 gemäß den nachfolgenden Bedingungen. 2.10.1.2 Hilfebedürftigkeit durch eine Krebserkrankung: UV-STD 01/2015 Sofern in diesem Vertrag für das versicherte Kind die Leistung "Soforthilfe bei Krebserkrankung" mitversichert ist und hieraus ein Leistungsanspruch entsteht, erbringen wir durch einen von uns beauftragten Dienstleister ebenfalls Hilfeleistungen nach Ziffer 2.10.4 bzw. 2.10.5 gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind durch die Erkrankung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigt oder die Familie wegen bzw. für die erforderliche Versorgung des Kindes im Haushalt Hilfe benötigt.
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Sanitas ist eine Kostengutsprache/Deckungsbestätigung von Sanitas. Diese muss vor dem Eintritt beantragt werden. Liegt die Kostengutsprache/Deckungsbestätigung von Sanitas bei Eintritt nicht vor, behält sich Sanitas das Recht vor, die Kosten nicht oder nur zum Teil zu vergüten. Bei einem Notfall ist die Kostengutsprache/Deckungsbestätigung unverzüglich, spätestens aber innert 3 Tagen nach dem Eingriff bei Sanitas einzuholen.
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen. Führt der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, erbringt der Versicherer/Risikoträger durch einen vom Versicherer/Risikoträger beauftragten Dienstleister die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4. Ein Leistungsanspruch besteht nur für Maßnahmen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wird uns bzw. dem Versicherer/Risikoträger anhand medizinischer Unterlagen dargelegt, dass die Leistungsvoraussetzungen voraussichtlich gegeben sind, erbringt der Versicherer/Risikoträger wegen der gebotenen Eile die Leistungen nach den Ziffern 2.13.3 und 2.13.4.1, ohne damit eine Leistungspflicht anzuerkennen. Die Erbringung der Leistungen hat daher keinen Einfluss auf die Leistungsprüfung des Versicherers/Risikoträgers für andere Leistungen. Sollte sich im Rahmen dieser Leistungsprüfungen herausstellen, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht vorliegen, stellt der Versicherer/Risikoträger die Leistungen ein. Die Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen trägt der Versicherer/Risikoträger. Die Leistungen nach Ziffer 2.13.4.2 werden im Falle der Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers/Risikoträgers erbracht.
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen o Die Erbringung von Serviceleistungen des Technischen und Funktionalen AMS setzt voraus, dass der Kunde einen ent- sprechenden AMS-Request an das AMS-Services Desk von proALPHA übersendet. o Der Kunde wird gegenüber proALPHA die AMS Key-User, die berechtigt sind, entsprechende AMS-Requests an proAL- PHA zu beauftragen, benennen. Die vom Kunden benannten AMS Key-User stehen proALPHA zur Klärung von Fragen zur Verfügung und sind in der Lage, verbindliche Auskünfte und Entscheidung betreffend den jeweiligen AMS-Requests und dessen Beauftragung entweder selbst zu geben und zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

Related to Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

  • Leistungsvoraussetzungen Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer gemäß Ziffern 7.2.1 und 7.2.2 mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn (1) die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island und Liechtenstein festgestellt worden ist oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schädi- gers vor einem Notar eines dieser Staaten erwirkt wur- de. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Ver- gleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenannten Län- der binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. (2) der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nachweist, dass - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedi- gung geführt hat, - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, und (3) an den Versicherer die Ansprüche gegen den schaden- ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleis- tung abgetreten werden und die vollstreckbare Ausferti- gung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt wird. Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Ti- tels auf den Versicherer mitzuwirken.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Leistungsvoraussetzung Für Inlays, Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung wird nur ge- leistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schrift- lich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Behandlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind. Die Kosten des Heil- und Kostenplans gehören zu den erstattungsfähi- gen Behandlungskosten.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Allgemeine Pflichten Art. 28-33 DSGVO 5.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer schriftlichen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 37, 38 DSGVO ausüben kann. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber auf Anforderung, zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme, mitgeteilt. 5.1.2 Soweit seitens des Auftragnehmers eine Erhebung, Verarbeitung und / oder Nutzung der Daten erfolgt, ist dies nur zulässig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf Daten des Auftraggebers hat, verwendet er diese nicht für vertragsfremde Zwecke, insbesondere gibt er diese an Dritte nur weiter, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Kopien von Daten dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers erstellt werden. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung oder Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind. 5.1.3 Der Auftragnehmer stellt die Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO sicher. Alle Personen, die auftragsgemäß auf die unter Punkt 4.1 aufgeführten Daten des Auftraggebers zugreifen könnten, müssen auf die Vertraulichkeit verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt werden. 5.1.4 Der Auftragnehmer stellt die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend Art. 32 DSGVO sicher. 5.1.5 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich bei von ihm oder der bei ihm beschäftigten Personen begangenen Verstößen gegen Datenschutzvorschriften. Gleiches gilt im Falle schwerwiegender Störungen des Betriebsablaufs oder anderen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Daten des Auftraggebers. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach Art. 32 und 33 DSGVO treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterstützen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO treffen, z.B. im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte, hat der Auftragnehmer ihn hierbei im Rahmen des Charakters der durch den Auftragnehmer erbrachten Dienstleistung zu unterstützen.

  • Allgemeines, Geltungsbereich a) SiliconSoftware GmbH (nachfolgend Silicon Software) erbringt sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote gegenüber Unter- nehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt unab- hängig davon, ob Silicon Software den Vertragsgegenstand selbst herstellt oder von Zulieferern bezieht. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Version auch dann als Rahmenvertrag für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart werden oder wenn Silicon Software Verträge in Kenntnis der Existenz entgegenstehender AGB des Vertragspartners schließt. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter www.silicon-soft- xxxx.xxxx zu finden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen von Ver- tragspartnern entfalten keine Gültigkeit; ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenab- reden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Silicon Software maßgebend. b) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertrags- schluss vom Vertragspartner gegenüber Silicon Software abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar- stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. c) Silicon Software ist berechtigt die Ansprüche aus ihren Geschäfts- verbindungen abzutreten. Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx Registered Headquarter: Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7553 VAT/USt.-ID. DE 812438151 Commerzbank AG, Mannheim IBAN: DE 87 67040031 0620356600 BIC Code: XXXXXXXXXXX DZ Bank, Frankfurt am Main IBAN: DE 34 50060400 0000140851 BIC Code: XXXXXXXX Sparkasse Rhein-Neckar-Nord IBAN: DE 65 67050505 0038400550 BIC Code: XXXXXX00 Our quality management system is ISO 9001 certified in accordance with DIN EN ISO 9001:2015 standard

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.