Hilfe bei Unfalltod. Stirbt die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben die Familienmitglieder Anspruch auf Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) nach Ziffer 2.13.4.3 und psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.13.6.
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Hilfe bei Unfalltod. Stirbt die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben die Familienmitglieder Anspruch auf Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) nach Ziffer 2.13.4.3 2.11.4.3 und psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.13.62.11.6.
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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de
Hilfe bei Unfalltod. Stirbt Ist die versicherte Person infolge des eines Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfallsgestorben, haben die Familienmitglieder Anspruch auf Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) nach Ziffer 2.13.4.3 2.11.5 und psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.13.62.11.6 gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
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Hilfe bei Unfalltod. Stirbt Ist die versicherte Person infolge des eines Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfallsgestorben, haben die Familienmitglieder Anspruch auf Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) nach Ziffer 2.13.4.3 2.12.5 und psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.13.62.12.6 gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
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Samples: www.sachpool.de
Hilfe bei Unfalltod. Stirbt Ist die versicherte Person infolge des eines Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfallsgestorben, haben die Familienmitglieder Anspruch auf Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) nach Ziffer 2.13.4.3 2.9.5 und psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.13.62.9.6 gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
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Samples: www.wupa.koeln