Hilfe bei Unfalltod. Stirbt das versicherte Kind infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben die Familienmitglieder Anspruch auf psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.12.5.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Hilfe bei Unfalltod. Stirbt das versicherte Kind infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Unfalls, haben die Familienmitglieder Anspruch auf psychosoziale Betreuung nach Ziffer 2.12.52.10.5.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung