Hinterlegung Musterklauseln

Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Hinterlegung. Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen vom Club eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Hinterlegungsstelle zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt Die Urschrift wird beim Bundeskanzler- amt hinterlegt. Dieses hat den Ländern als gegenbeteiligte Vertragsparteien beglaubigte Ab- schriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebenen- falls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge beim für den Sitz der Emittentin zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinter- legten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihe- gläubiger gegen die Emittentin. Nach Verjährung des Anspruchs der entspre- chenden Anleihegläubigerin erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge zu- rück. 4.5 Deposit. The Issuer may deposit the amounts of principal and interest not claimed by the Noteholders within twelve months of final maturity as well as any other amounts payable on the Notes with the Local Court competent for the Issuer’s registered office. If the Issuer waives the right to redeem the deposited amounts, the respective Noteholders’ claims against the Issuer shall lapse. Once the entitlement of the respective Noteholder has expired, the deposited amounts will be returned to the Issuer. § 5 Steuern § 5 Taxes
Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge ebenso wie Aktien beim für den Sitz der Emittentin zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin. Nachdem die Forderung des jeweiligen Anleihegläubigers verjährt ist, erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge bzw. Aktien zurück. 4.6
Hinterlegung. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht an ihrem Sitz Beträge der Forderun- gen aus den Schuldverschreibungen zu hinterlegen, die von den Anleihegläubigern nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitstag bzw. dem Tag der Rück- zahlung beansprucht worden sind, auch wenn die Anleihegläubiger sich nicht in An- nahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird, erlöschen die diesbezüglichen Ansprüche der Anlei- hegläubiger gegen die Emittentin.
Hinterlegung. (1) Die Urschrift dieses Vertrags wird, nachdem sie nicht mehr zur Unterzeichnung aufliegt, beim Generaldirektor hinterlegt.
Hinterlegung. Dieser Vertrag wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ("Verwahrer") hinterlegt; der Verwahrer übermittelt allen Unterzeichnern beglaubigte Abschriften.
Hinterlegung. Für den Fall, dass Aktienzertifikate über die Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, sind diese Zertifikate von den Parteien bei einem von den Parteien unabhängigen Dritten zu hinterlegen, wobei der Dritte angewiesen werden soll, die Zertifikate lediglich auf gemeinsame Weisung aller Parteien oder nach einem gerichtlichen Urteil herauszugeben.
Hinterlegung. Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den SCF ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen vom SCF eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an dem hierfür am Stadion ein- gerichteten Service-Center/Ticketkiosk zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokumentes (Personalausweis, Reise- pass etc.) möglich. Der SCF kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinter- legungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des SCF oder des vom SCF beauftragten Dritten vor.