Hinterlegung Musterklauseln

Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge ebenso wie Aktien beim für den Sitz der Emittentin zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin. Nachdem die Forderung des jeweiligen Anleihegläubigers verjährt ist, erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge bzw. Aktien zurück.
Hinterlegung. Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen vom Club eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Hinterlegungsstelle zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt Die Urschrift wird beim Bundeskanzler- amt hinterlegt. Dieses hat den Ländern als gegenbeteiligte Vertragsparteien beglaubigte Ab- schriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht er- hobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Be- träge beim für den Sitz der Emittentin zu- ständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rück- nahme der hinterlegten Beträge verzich- tet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emitten- tin. Nach Verjährung des Anspruchs der entsprechenden Anleihegläubiger erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge zu- rück. 4.7 Deposit. The Issuer may deposit the amounts of principal and interest not claimed by the Noteholders within twelve months of final ma- turity as well as any other Amounts Payable on the Notes with the local court competent for the Issuer’s registered office. If the Issuer waives the right to redeem the deposited amounts, the respective Noteholders’ claims against the Issuer shall lapse. Once the enti- tlement of the respective Noteholder has ex- pired, the deposited amounts will be returned to the Issuer.
Hinterlegung. (1) Die Urschrift dieses Vertrags wird, nachdem sie nicht mehr zur Unterzeichnung aufliegt, beim Generaldirektor hinterlegt. (2) Der Generaldirektor übermittelt je zwei von ihm beglaubigte Abschriften dieses Vertrags und der diesem Vertrag beigefügten Ausführungsordnung den Regierungen aller Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und der Regierung jedes anderen Xxxxxx, die es verlangt. (3) Der Generaldirektor läßt diesen Vertrag beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren. (4) Der Generaldirektor übermittelt zwei von ihm beglaubigte Ausfertigungen jeder Änderung dieses Vertrags oder der Ausführungsordnung an die Regierungen aller Vertragsstaaten und, auf Antrag, an die Regierung jedes anderen Xxxxxx.
Hinterlegung. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht Schwerin Beträge der Forderun- gen aus den Schuldverschreibungen zu hinterlegen, die von den Anleihegläubigern nicht in- nerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitstag bzw. dem Tag der Rückzahlung bean- sprucht worden sind, auch wenn die Anleihegläubiger sich nicht in Annahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird, er- löschen die diesbezüglichen Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin.
Hinterlegung. Dieser Vertrag wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ("Verwahrer") hinterlegt; der Verwahrer übermittelt allen Unterzeichnern beglaubigte Abschriften.
Hinterlegung. Die Anleiheschuldnerin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebe- nenfalls auf die Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Beträge beim Amtsgericht in Mün- chen hinterlegen. Soweit die Anleiheschuldnerin auf das Recht zur Rücknahme der hinterleg- ten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Anleiheschuldnerin. Nach Verjährung des Anspruches der entsprechenden Anleihegläubigerin erhält die Anleiheschuldnerin die hinterlegten Beträge zurück. Alle Zahlungen der Anleiheschuldnerin in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen werden ohne Abzug oder Einbehalt gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder amtlicher Gebühren gleich welcher Art, die von oder in der Bundesrepublik Deutschland oder von oder für Rechnung einer dort zur Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde durch Abzug oder Einbehalt an der Quelle auferlegt, erhoben oder eingezogen werden, geleis- tet, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall leistet die Anleiheschuldnerin die Beiträge an die zuständige Behörde. Die Anleiheschuld- nerin ist nicht verpflichtet, wegen eines solchen Einbehalts oder Abzugs an die Anleihegläubi- ger irgendwelche zusätzlichen Beträge zu zahlen. Die Anleiheschuldnerin hat das Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, als Wandlungsstelle (die „Wandlungsstelle“) bestellt. Die Anleiheschuldnerin stellt sicher, dass jederzeit eine Wandlungsstelle zur Erfüllung der ihr gemäß diesen Anleihebedingungen obliegenden Aufga- ben bestellt ist, solange Teilschuldverschreibungen ausstehen. Die Anleiheschuldnerin kann die Wandlungsstelle jederzeit durch Bekanntmachung gemäß § 10 mit einer Frist von mindes- tens 30 Tagen (mit Ausnahme von außerordentlicher Kündigung und/oder Insolvenz, bei de- nen keine Frist eingehalten werden muss) durch eine andere Bank oder ein anderes Finan- zinstitut, die oder das derartige Aufgaben wahrnimmt, ersetzen. Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Bestimmungen dieses § 8 jederzeit während der nachstehend bezeichneten Wandlungsfrist das Recht auf Wandlung (das „Wandlungs- recht“) seiner Teilschuldverschreibungen in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stück- aktien der Anleiheschuldnerin (die „Aktien“) mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Ge- schäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden und im Übrigen in Form und Ausstatt...
Hinterlegung. Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an den hierfür durch den DFB am jeweiligen Stadion eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der DFB kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des DFB oder des vom DFB beauftragten Dritten vor.