Hinterlegung. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht Schwerin Beträge der Forderun- gen aus den Schuldverschreibungen zu hinterlegen, die von den Anleihegläubigern nicht in- nerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitstag bzw. dem Tag der Rückzahlung bean- sprucht worden sind, auch wenn die Anleihegläubiger sich nicht in Annahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird, er- löschen die diesbezüglichen Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin.
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Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen
Hinterlegung. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht Schwerin an ihrem Sitz Beträge der Forderun- gen aus den Schuldverschreibungen zu hinterlegen, die von den Anleihegläubigern nicht in- nerhalb innerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitstag bzw. dem Tag der Rückzahlung bean- sprucht Rück- zahlung beansprucht worden sind, auch wenn die Anleihegläubiger sich nicht in Annahmeverzug An- nahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird, er- löschen erlöschen die diesbezüglichen Ansprüche der Anleihegläubiger Anlei- hegläubiger gegen die Emittentin.
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