Zusätzliche Beträge Musterklauseln

Zusätzliche Beträge. Im Fall des Abzugs oder des Einbehalts einer Quellensteuer wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen 5.2 Additional Amounts. In the event of a de- duction or withholding of a Withholding Tax, the Issuer will pay such additional principal and interest amounts (“Additional Beträge an Kapital und Zinsen („Zusätzli- chen Beträge“) zahlen, die erforderlich sind, damit die den Anleihegläubigern zu- fließenden Nettobeträge nach diesem Ein- behalt oder Abzug jeweils den Beträgen entsprechen, die ohne einen solchen Ein- behalt oder Abzug von den Anleihegläubi- gern empfangen worden wären. Solche Zusätzlichen Beträge sind jedoch nicht zahlbar im Hinblick auf: Amounts”) as are required to ensure that the net amounts to be received by the Notehold- ers after such deduction or withholding are equal to the amounts which would have been received by the Noteholders without such de- duction or withholding. However, such Addi- tional Amounts shall not be payable with re- spect to:
Zusätzliche Beträge. Im Fall des Abzugs oder des Einbehalts einer Quellensteuer wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge an Kapital und Zinsen („Zusätzlichen Beträge“) zahlen, die erforderlich sind, damit die den Anleihegläubigern zufließenden Nettobeträge nach diesem Einbehalt oder Abzug jeweils den Beträgen entsprechen, die ohne einen solchen Einbehalt oder Abzug von den Anleihegläubigern empfangen worden wären. Solche Zusätzlichen Beträge sind jedoch nicht zahlbar im Hinblick auf Steuern und Abgaben, die: 5.2 Additional Amounts. In the event of a deduction or withholding of a Withholding Tax, the Issuer will pay such additional principal and interest amounts (“Additional Amounts”) as are required to ensure that the net amounts to be received by the Noteholders after such deduction or withholding are equal to the amounts which would have been received by the Noteholders without such deduction or withholding. However, such Additional Amounts shall not be payable with respect to taxes and duties which: a) von einer als depotführender Stelle oder Inkassobeauftragter des Anleihegläubigers handelnden Person oder sonst auf andere Weise zu entrichten sind als dadurch, dass die Emittentin von den von ihr zu leistenden Zahlungen von Kapital a) are to be paid, or are payable otherwise than by deduction or withholding of payments by the Issuer of principal or interest to be made by it, by a person acting as field collector or depositary institution of the respective Noteholder, or
Zusätzliche Beträge. Im Fall des Abzugs o- der des Einbehalts einer Quellensteuer wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Be- träge an Kapital und Zinsen („Zusätzlichen Beträge“) zahlen, die erforderlich sind, da- mit die den Anleihegläubigern zufließenden Nettobeträge nach diesem Einbehalt oder Abzug jeweils den Beträgen entsprechen, die ohne einen solchen Einbehalt oder Ab- zug von den Anleihegläubigern empfangen worden wären. Solche Zusätzlichen Beträge sind jedoch nicht zahlbar im Hinblick auf:
Zusätzliche Beträge. Sämtliche Zahlungen auf die Schuldverschreibungen (seien es Kapital, Zinsen oder sonstige Beträge) sind von der Emittentin frei von und ohne Einbehalt oder Abzug von oder wegen gegenwärtiger oder künftiger Steuern oder sonstiger Abgaben gleich welcher Art zu leisten, die durch oder für
Zusätzliche Beträge. Sämtliche auf die Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Beträge sind ohne Einbehalt oder Abzug von ge- genwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben und behördlichen Gebühren gleich welcher Art (die "Steu- ern") zu leisten, die von oder in der Republik Österreich auferlegt oder erhoben werden, es sei denn, ein sol- cher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall wird die Emittentin diejenigen zusätz- lichen Beträge (die „Zusätzlichen Beträge“) zahlen, die erforderlich sind, damit die den Anleihegläubigern zufließenden Nettobeträge nach dem Einbehalt oder Abzug der Steuern jeweils den Beträgen entsprechen, die sie ohne den Einbehalt oder Abzug der Steuern erhalten hätten.
Zusätzliche Beträge. Sämtliche Zahlungen auf die Schuldverschreibungen (seien es Kapital, Zinsen oder sonstige Beträge) sind von der Emittentin frei von und ohne Einbehalt oder Abzug von oder wegen gegenwärtiger oder künftiger Steuern oder sonstiger Abgaben gleich welcher Art zu leisten, die durch oder für die Bundesrepublik Deutschland oder für deren Rechnung oder von oder für Rechnung einer dort zur Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde durch Abzug oder Einbehalt an der Quelle auferlegt oder erhoben werden, es sei denn, die Emittentin ist zu einem solchen Abzug oder Einbehalt gesetzlich verpflichtet. In diesem Fall wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge (die "Zusätzlichen Beträge") zahlen, die erforderlich sind, damit die von jedem Anleihegläubiger zu empfangenden Beträge nach einem solchen Abzug oder Einbehalt den Beträgen entsprechen, die der Anleihegläubiger ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätte.
Zusätzliche Beträge. Im Fall des Abzugs oder des Einbehalts einer Quellensteuer wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge an Kapital und Zinsen („Zusätzlichen Beträge“) zahlen, die erforderlich sind, damit die den Anleihegläubigern zufließenden Nettobeträge nach diesem Einbehalt oder Abzug jeweils den Beträgen entsprechen, die ohne einen solchen Einbehalt oder Abzug von den Anleihegläubigern empfangen worden wären. Solche Zusätzlichen Beträge sind jedoch nicht zahlbar im Hinblick auf Steuern und Abgaben, die: 5.2 Additional Amounts. In the event of a deduction or withholding of a Withholding Tax, the Issuer will pay such additional principal and interest amounts (“Additional Amounts”) as are required to ensure that the net amounts to be received by the Noteholders after such deduction or withholding are equal to the amounts which would have been received by the Noteholders without such deduction or withholding. However, such Additional Amounts shall not be payable with respect to taxes and duties which: a) von einer als depotführender Stelle oder Inkassobeauftragter des Anleihegläubigers handelnden Person oder sonst auf andere Weise zu entrichten sind als dadurch, dass die Emittentin von den von ihr zu leistenden Zahlungen von Kapital oder Zinsen einen Abzug oder Einbehalt vornimmt, oder a) are to be paid, or are payable otherwise than by deduction or withholding of payments by the Issuer of principal or interest to be made by it, by a person acting as field collector or depositary institution of the respective Noteholder, or b) wegen einer gegenwärtigen oder früheren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung des Anleihegläubigers zu der b) are to be paid because of a current or previous personal or business relationship of the Noteholder and the Relevant Tax Jurisdiction, and