Common use of Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Clause in Contracts

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- fen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 b) und f) DSGVO). Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widerspre- chen. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die oben unter 1. genannte Adresse.

Appears in 3 contracts

Samples: Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. 001.0033.01 02.16 Die Versicherungswirtschaft nutzt informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Ver- sicherungswirtschaft (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch). Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen Versiche- rungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch Versicherungs- betrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. z.B. ein Kfz, betref- fenbetreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich unge- wöhnlich oft Schäden gemel- det gemeldet werden oder z. z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung Scha- densschilderung nicht in im Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall Scha- denfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien Immobi- lien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. z.B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls Versiche- rungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 b) und f) DSGVO). Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxx-xxxx.xx Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der VHV-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. In begründeten Fällen Dem können Sie der HISjederzeit formlos widersprechen. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Einmeldung und -Abfrage widerspre- chenMailadresse, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. Einen Widerspruch richten Sie bitte an können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen, ohne dass hierfür andere als die oben unter 1. genannte AdresseÜbermittlungs- kosten nach den Basistarifen anfallen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Contract

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- fen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand der Vertragsdurchführung ([Art. 6 Abs.1 Abs. 1 b) und f) DSGVO)]. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widerspre- chen. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die oben unter 1. genannte Adresse.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Ver- sicherungswirtschaft (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch). Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen Versiche- rungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch Versicherungs- betrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. z.B. ein Kfz, betref- fenbetreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich unge- wöhnlich oft Schäden gemel- det gemeldet werden oder z. z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung Scha- densschilderung nicht in im Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall Scha- denfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien Immobi- lien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. z.B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls Versiche- rungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 b) und f) DSGVO). Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxx-xxxx.xx Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der VHV-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. In begründeten Fällen Dem können Sie der HISjederzeit formlos widersprechen. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Einmeldung und -Abfrage widerspre- chenMailadresse, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. Einen Widerspruch richten Sie bitte an können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen, ohne dass hierfür andere als die oben unter 1. genannte AdresseÜbermittlungs- kosten nach den Basistarifen anfallen.

Appears in 1 contract

Samples: Bauleistungsversicherung

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprü- fung Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- fenbetreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- det gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt Sachver- halt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- stand Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung ([Art. 6 Abs.1 Abs. 1 b) und f) DSGVO)]. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widerspre- chenwider- sprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die oben unter 1. genannte Adresse.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung