Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt und endet zu dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Zeitpunkt.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer...
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punkt. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den Bedingungen.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, der in der Teilnahmebestätigung als Versicherungsbeginn ausgewiesen wird, sofern der Versicherte den ersten oder Einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. 8.2 Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate. 8.3 Mit Beendigung des 24. Laufzeitmonats endet der Versicherungsschutz automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch Abschnitt B § 2 WEZ. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich odergesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B §§ 2 und 15 WEZ. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Haupt- fälligkeit gekündigt wird. Den Versicherungsablauf entnehmen Sie bitte dem Punkt „Beitrag, Fälligkeit und Zahlungszeitraum“ dieses Blattes. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Be- achten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauffol- genden Jahres zugehen muss (Abschnitt B § 2 WEZ). Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z.B. bei Risiko- fortfall oder im Schadenfall (Abschnitt B §§ 2 und 15 WEZ). Die Veräußerung des versicherten Gebäudes ist uns unverzüglich anzuzeigen, es besteht ein besonderes Kündigungsrecht (Abschnitt A § 19 WEZ). ⮚ Gesellschaftsangaben (Identität des Versicherers) Rechtsform: Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer: Amtsgericht München, HRB 41186 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Postanschrift: Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxx ⮚ Ladungsfähige Anschrift Hausanschrift: Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxx ⮚ Hauptgeschäftstätigkeit Die BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt. b. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, maximal jedoch für 5 Jahre. Er kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer mit einer Frist von einem Monat zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Vertragsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum Schluss des dritten Jahres. c. Der Versicherungsvertrag endet automatisch mit Ablauf der maximal möglichen Gesamtlaufzeit von 5 Jahren. Eine Kündigung ist zu diesem Zweck nicht erforderlich. d. Erstattet der Versicherer die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike, so endet die Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. e. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Geschäfts- oder Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, endet das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrags beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwe- cke des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der versicherten Wohnung des Versicherungsnehmers entfernt werden, und endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der versicherten Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 5.1 zahlt. 4.2 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen. 4.3 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 4.4 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 4.5 Ist nichts anderes bestimmt, endet der Vertrag zum Ende des Versiche- rungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Premium Mitgliedschaft als Vertragsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherte den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt. b. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit der Premium Mitgliedschaft, bis zu einer maximal möglichen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren ab dem Kaufdatum des Hörgerätes. Mit Verlängerung der Premium Mitgliedschaft und der Zahlung entsprechender Beiträge wird der Versicherungsschutz fortgesetzt. Wird die Premium Mitgliedschaft gekündigt bzw. beendet, endet auch der Versicherungsschutz. c. Der Versicherungsvertrag endet spätestens mit Ablauf der maximal möglichen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren ab Kaufdatum des Hörgerätes. Eine Kündigung ist zu diesem Zweck nicht erforderlich. d. Alle Versicherungsverhältnisse können zum Schluss des ersten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. e. Verlegt der Versicherte oder Versicherungsnehmer seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, endet das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt um 00:00 Uhr des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird. Er endet um 00:00 Uhr des letzten Tages des Vertrags.