Hinweis zum Beitritt Musterklauseln

Hinweis zum Beitritt. Der Beitritt zum Publikums-AIF vollzieht sich wie folgt: Der Anleger kann sich mittelbar als Treugeber über die HEP Treu- hand GmbH („Treuhandkommanditistin“) an dem Publikums-AIF beteiligen. Der Anleger unterzeichnet die vollständig ausgefüllte Beitrittser- klärung. Damit erklärt er, dass er sich über die Treuhandkom- manditistin an dem Publikums-AIF beteiligen will. Ferner bestä- tigt der Anleger auf der Beitrittserklärung den Empfang des ihm übergebenen Verkaufsprospektes inklusive Anlagebedingungen, der wesentlichen Anlageinformationen und der ausgehändigten Widerrufsbelehrung. Die Anlagebedingungen, der Gesellschafts- vertrag des Publikums-AIF und der von dem Anleger abzuschlie- ßende Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin sind dem Verkaufsprospekt als Anlagen beigefügt. Die vorgenannten Unterlagen können von interessierten Anle- gern in deutscher Sprache bei der HEP Kapitalverwaltung AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, kostenlos angefordert wer- den. Zudem können die Unterlagen im Internet unter www.hep. global abgerufen werden. Die zur Zeichnung erforderlichen vollständig ausgefüllten Unter- lagen (Beitrittserklärung) sind im Original an die folgende Stelle zu senden, die die Beitrittserklärung entgegennimmt: HEP Treu- hand GmbH /// Xxxxxxxxxxx 0 /// 00000 Xxxxxxxxx Die Beitrittserklärung setzt sich wie folgt zusammen: > vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein mit Legitimationsnachweis und Widerrufsbelehrung > Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rücksei- te) oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite) > Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren Zusen- dung des vom Anleger unterschriebenen Postident-Formulars durch die Deutsche Post AG Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte Beitrittserklärungen werden in der Bearbeitung zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht insbesondere auch dann, wenn der Anleger seinen Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäsche- gesetz (im Folgenden „GwG“) in der jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, das heißt, wenn der Legitimationsnachweis im Zeichnungsschein nicht vollständig ausgefüllt, die Kopie des Ausweises der Beitrittserklärung nicht beigefügt, der Anleger als Vertragspartner nicht persönlich zur Feststellung der Identität anwesend ist oder die Angabe zum wirtschaftlich Berechtigten nicht durch Ankreuzen auf dem Zeichnungsschein bejaht wird. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung des Anlegers vor Behe...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.