Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht Musterklauseln

Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurden (das umfasst insbesondere den Vertragsschluss per Brief, Katalog, Telefon, Telekopie, E-Mail, Kurznachrichten (SMS), Rund- funk, Telemedien- und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht aber dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher außer- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist (z.B. Kaffeefahrt), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht wiederum kein Widerrufsrecht.
Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht. 7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen wurden, für den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.