Rücktritts- und Kündigungsrechte Musterklauseln

Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet ist. 11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird. 11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt. 11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse haben. 11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.2. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.3. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden müssen. 17.2 Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte hinaus zum Rücktritt bzw. Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungs- verpflichtung gefährdet ist. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherr- schenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät. 17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, dass Lieferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte bedient, gegen die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht besteht, es sei denn, der Verstoß ist unwesentlich und wird vom Lieferanten sofort und dauerhaft abgestellt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Unbeschadet aller sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte hat vosla GmbH nach ihrer Xxxx das Recht, ohne Haftung die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen insgesamt oder in Teilen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu verweigern oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ganz oder teilweise zu kündigen (oder von ihm zurückzutreten), falls: a) der Lieferant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines ähnlichen freiwilligen Verfahrens bezüglich Insolvenz, Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Vermögensübertragung an Gläubiger stellt; b) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Vermögensübertragung an Gläubiger oder eines ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Lieferanten gestellt wird; c) der Lieferant seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung des normalen Geschäftsbetriebs androht; d) der Lieferant eine Verpflichtung des Vertrag verletzt oder vosla GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen beschließt, dass der Lieferant die Ware oder Dienstleistung nicht liefern bzw. erbringen soll oder kann; oder e) der Lieferant auf Anforderung von vosla GmbH keine ausreichende Versicherung abgibt, den Vertrag auszuführen. 10.2 vosla GmbH übernimmt keinerlei Haftung im Falle einer solchen Vertragsbeendigung. 10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur 10.4 berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 10.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 10 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 9.1 Wir können Einzelaufträge über Werkleistungen schriftlich gemäß § 648 BGB kündigen. 9.2 Bei Einzelverträgen über Dienstleistungen ist die ordentliche Kündigung durch den Lieferanten innerhalb ihrer Laufzeit ausgeschlossen. Für uns gilt § 621 BGB. 9.3 Kündigt der Lieferant innerhalb der Laufzeit eines Einzelvertrages außerordentlich, ohne dass wir die Kündigung veranlasst haben, werden die erbrachten Leistungen insoweit nicht vergütet, wenn wir hieran in Folge der Kündigung kein Interesse haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Kündigung durch uns auf einem vertragswidrigen Verhalten des Lieferanten beruht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von uns bleiben unberührt. 9.4 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 9 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt. 9.5 Die Beendigung eines Einzelvertrages (gleich aus welchem Rechtsgrund) lässt etwaige uns eingeräumte Rechte nach Ziff. 3 unberührt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 7.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 7.2 Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt. 7.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn die Teilleistung nicht den Bestellanforderungen entspricht. 7.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 7.5 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 10 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungsverpflichtung gefährdet ist oder der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt bzw. der Lieferant seine Zahlungen einstellt. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät. Der AN ist verpflichtet, den AG über derartige Umstände sofort zu informieren.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1. LESER ist über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt bzw. zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn 1.1 eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber LESER gefährdet ist, oder 1.2 der Lieferant seine Zahlungen einstellt oder beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt wenn der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt. 2. Sofern LESER aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktritt oder ihn kündigt, hat der Lieferant die LESER hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1. Neben den zusätzlich geltenden gesetzlich bestehenden Rücktrittsrechten sind wir auch zum Rücktritt oder der Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt wenn a. der Lieferant seine Belieferungstätigkeit eingestellt hat b. der Lieferant seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig wird oder Überschuldung eintritt c. wir im Falle von Teilleistungen des Lieferanten an Teilleistungen kein Interesse haben und eine gesetzte angemessene Frist zur Restleistung fruchtlos abgelaufen ist. 2. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- und Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant uns alle hierdurch resultierenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Ursache für den Rücktritt oder die Kündigung nicht zu vertreten.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn – der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, – eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, diese Bedingung gilt insbesondere als erfüllt, wenn ein im Rechtsver- kehr als maßgeblich angesehenes Unternehmen für Bonitätsprüfung die Bonität des Lie- feranten deutlich schwächer einstuft als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder wenn aus der Sicht eines solchen Unternehmens ein Negativmerkmal vorliegt oder wenn ver- gleichbare Umstände vorliegen, und zwar auch dann, wenn die Vermögensverschlechte- rung in diesem Sinne schon bei Vertragsschluss vorlag und uns bekannt war, – beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder – der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 2. Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant einen An- trag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt. 3. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt, es sei denn, der Lieferant ist gemäß unserer Bestellung zur Teilleistung berech- tigt, oder es besteht offenkundig kein berechtigtes Interesse unsererseits, eine Teilleistung abzulehnen . 4. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehen- den Schäden zu ersetzen, es sei denn, die Entstehung der Rücktritts-bzw. Kündigungsrechte beruht auf unserem Verschulden. 1. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die uns durch sein Verschulden entstanden sind, un- abhängig vom Grad des Verschuldens. Er haftet auch für Xxxxxxx, die uns durch von ihm beauftragte Mitarbeiter oder Subunternehmer entstanden sind, gleichgültig, ob diese in Aus- führung oder bei Gelegenheit des Auftrags gehandelt haben. Der Lieferant haftet insbeson- dere für entgangenen Gewinn. 2. Steht fest, dass uns dem Grunde nach Gewinn entgangen ist, so können wir pauschal als Vertragsstrafe 25 % des Rechnungsbetrags fordern, den der Lieferant für diejenigen Liefe- rungen oder Leistungen gestellt hat, deren Nicht- oder Schlechterfüllung uns...