Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1. Neben den zusätzlich geltenden gesetzlich bestehenden Rücktrittsrechten sind wir auch zum Rücktritt oder der Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt wenn
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 9.1 Wir können Einzelaufträge über Werkleistungen schriftlich gemäß § 648 BGB kündigen.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungsverpflichtung gefährdet ist oder der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt bzw. der Lieferant seine Zahlungen einstellt. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 13.1 HÖRL ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Der Käufer ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Liefe- ranten eintritt oder einzutreten droht und hier durch die Erfüllung seiner Liefererfüllung gegenüber uns ge- fährdet ist; beim Lieferanten der Tat- bestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder der Lieferant seine Zahlungen ein- stellt. 11.2 Der Käufer ist ferner berechtigt, die Liefervereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Mo- natsende in den nachfolgenden Fäl- len vorzeitig zu kündigen: 11.2.1 Wenn der Käufer die Erreichung der vereinbarten Termine und Leistungs- inhalte für nicht mehr oder nur mit un- verhältnismäßig hohem zusätzlichem Aufwand für erreichbar hält oder 11.2.2 wenn sich wesentliche Rahmenbe- dingungen oder Eckdaten, z.B. in Form von Sicherheits- oder Umwelt- bestimmungen (Werkstoffverbote, etc.) ändern und dadurch Neu- und Nachfolgeentwicklungen erforderlich werden; 11.2.3 Wenn der Käufer aus sonstigen wich- tigen Gründen auf die Weiterverfol- gung des Projekts verzichten will, ins- besondere wenn der Auftraggeber von dem Käufer die Zusammenarbeit in Bezug auf das Projekt beendet hat oder 11.2.4 sich der Käufer und der Lieferant über notwendige oder angemessene Än- derungen des Leistungsumfangs, wie z.B. Termine, Entwicklungsumfang, Umsetzung und Änderungen, Teile- preise, etc. in den einzelnen Phasen 10.7 The supplier is to be informed in cases where the Buyer considers itself capable of repairing defective products. Follow- ing consent from the supplier, the repair will be carried out at its expense. 10.8 In the event that the Buyer is forced to carry out a 100% inspection/sorting as a result of the discovery of a defective product, the supplier shall bear the costs of such a process, unless it provides evidence that it is not at fault. 11 Right to withdrawal and termina- tion 11.1 In addition to the statutory rights of withdrawal, the Buyer shall be enti- tled to withdraw from or terminate the contract with immediate effect if the supplier has ceased to supply its customers; a significant deteriora- tion of the Supplier's financial situa- tion occurs or threatens to occur and is at risk through the fulfilment of its delivery performance vis-à-vis us; the supplier is insolvent or over-in- debted, or the supplier c...
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.13 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr 14.1 Wegen einer Pflichtverletzung unsererseits, die nicht in einem Mangel besteht, ist der unverhältnismäßiger Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu Besteller nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit 14.2 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag oder einen vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 3.10.1 Unbeschadet aller sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte hat vosla GmbH nach ihrer Xxxx das Recht, ohne Haftung die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen insgesamt oder in Teilen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu verweigern oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ganz oder teilweise zu kündigen (oder von ihm zurückzutreten), falls: a) der Lieferant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder eines ähnlichen freiwilligen Verfahrens be- züglich Insolvenz, Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Vermögensübertragung an Gläubiger stellt; b) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Konkursverwaltung, Geschäftsauflösung oder Ver- mögensübertragung an Gläubiger oder eines ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Lieferanten gestellt wird; c) der Lieferant seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung des normalen Geschäftsbetriebs androht; d) der Lieferant eine Verpflichtung des Vertrages verletzt oder vosla GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen beschließt, dass der Lieferant die Ware oder Dienstleistung nicht liefern bzw. erbringen soll oder kann; oder e) der Lieferant auf Anforderung von vosla GmbH keine aus- reichende Versicherung abgibt, den Vertrag auszuführen. 3.10.2 vosla GmbH übernimmt keinerlei Haftung im Falle einer solchen Vertragsbeendigung. 3.10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur 10.4 berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 3.10.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 3.10 enthaltenen Regelungen nicht einge- schränkt. 3.10 Rights of withdrawal and termination 3.10.1 Without prejudice to any other contractual or statutory rights, vosla GmbH shall have the right, at its option and without liability, to refuse to perform its obligations in whole or in part by giving written notice to the Supplier or to terminate (or withdraw from) the Contract in whole or in part by giving written notice to the Supplier if: (a) the Supplier makes a petition for the commencement of insolvency or similar voluntary proceedings relating to bankruptcy, receivership, windi...