Hotelreservierung Musterklauseln

Hotelreservierung. Die Vergabe im Rahmen der für die Tagung zur Verfügung stehenden Zimmerkontingente erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Hotelanmeldung. Eine Hotelbuchung ist nur möglich, sofern eine erforderliche Garantie per Kreditkarte (Online Registrierungsmodul) oder eine schriftliche Kostenübernahme (Anmeldung via Telefon, E-Mail oder Fax) erteilt wird. Danach erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch INTERCOM mit Angabe der Hoteldaten. Die Hotelzimmer sind damit für den gebuchten Zeitraum verbindlich reserviert. Eine eventuelle Anreise nach 18:00 Uhr ist dem Hotel direkt bekannt zu geben. Die Daten des Teilnehmers werden durch INTERCOM an das betreffende Hotel weitergeleitet. Jede Änderung oder Stornierung bedarf der Schriftform an INTERCOM. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass bei Stornierung ab dem 03.04.2023 der Betrag für die erste Nacht und bei Stornierung ab dem 24.04.2023 der Betrag für den gesamten Zeitraum durch das jeweilige Hotel fällig wird, sofern kein Weiterverkauf möglich ist. Die Zahlung der Hotelzimmer sowie evtl. zusätzlicher Nebenkosten erfolgt direkt im Hotel. INTERCOM tritt nur als Mittler bei der Hotelbuchung auf. Mit der Buchung kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem betreffenden Hotel zustande. Bei Zimmerkontingenten, welche als Abrufkontingent bereitgestellt werden, kommt mit Buchung ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem betreffenden Hotel zustande.
Hotelreservierung. (1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilneh- mern / Teilnehmerinnen selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teil- nahmekosten enthalten. (2) Über den Veranstalter kann aber auf Anfrage - über ein entsprechendes Reservierungsfor- mular des Veranstalters - für eine begrenzte Anzahl bestimmter Hotelzimmer eine Buchung zu vergünstigten Konditionen erfolgen.
Hotelreservierung. (1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilneh- mern / Teilnehmerinnen selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teil- nahmekosten enthalten. (2) Über den Veranstalter kann aber auf Anfrage - über ein entsprechendes Reservierungsfor- mular des Veranstalters - für eine begrenzte Anzahl bestimmter Hotelzimmer eine Buchung zu vergünstigten Konditionen erfolgen. (1) Die Rechnung wird den Teilnehmern / Teilnehmerinnen unaufgefordert zugeschickt. Die Teilnahmegebühr (voller Betrag oder erste Rate) muss bis zu Beginn des Lehrgangs auf dem Konto der Führungs-Akademie des DOSB eingegangen sein. Bei Ratenzahlung muss die zweite Rate spätestens 14 Tage nach Rechnungsausstellung beglichen sein. (2) Der Veranstalter akzeptiert auch Bildungsschecks. Die Zulassungsregelungen richten sich nach den Vorschriften in den einzelnen Bundesländern. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Teilnehmers / der Teilnehmerin oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfül- lungsgehilfen / -innen vor. (2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referenten / innen durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referenten / innen behält sich der Veranstalter vor.

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  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Lagerung 15.1 Der Auftraggeber hat das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die der Spediteur zur sachgerechten Lagerung benötigt. 15.2 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder, soweit dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist, in fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken. 15.3 Der Spediteur hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Pflege von Lagerhallen und anderen Lagerflächen, der Zufahrten auf den Betriebsflächen und die Sicherung des Gutes, insbesondere gegen Diebstahl, zu sorgen. Weitergehende Sicherungsmaßnahmen, die z. B. über die gesetzlichen Brandschutzvorschriften hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. 15.4 Mangels abweichender Vereinbarung 15.4.1 beginnt die Übernahme des Gutes zur Lagerung mit dem Beginn der Entladung des Fahrzeugs durch den Spediteur und die Auslieferung des Gutes endet mit dem Abschluss der Verladung durch den Spediteur, 15.4.2 erfolgt die Bestandsführung durch das Lagerverwaltungssystem des Spediteurs, 15.4.3 erfolgt eine physische Inventur pro Jahr. Auf Weisung des Auftraggebers führt der Spediteur weitere physische Inventuren gegen Aufwandserstattung durch. 15.5 Der Spediteur verpflichtet sich, bei Übernahme des Gutes, wenn ihm angemessene Mittel zur Überprüfung zur Verfügung stehen, eine Eingangskontrolle nach Art, Menge und Beschaffenheit des Gutes, Zeichen, Nummern, Anzahl der Packstücke sowie äußerlich erkennbare Schäden gemäß § 438 HGB durchzuführen. 15.6 Zur Sicherung des Gutes sind regelmäßig Kontrollen durch geeignetes Personal des Spediteurs durchzuführen. 15.7 Bei Fehlbeständen und zu befürchtenden Veränderungen am Gut hat der Spediteur den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und Weisung einzuholen. § 471 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. 15.8 Weitergehende Leistungs- und Informationspflichten bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Änderungsklausel Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.