Höhe anfallender Entgelte / Aufwendungsersatz Musterklauseln

Höhe anfallender Entgelte / Aufwendungsersatz. Für die an CCV zu zahlenden Entgelte sind die in diesem Zahlungsdienstevertrag getroffenen Preisvereinbarungen maßgebend. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Preise Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Für in diesem Zahlungsdienstevertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des Kunden ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann CCV die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzen. CCV ist berechtigt, dem Kunden Aufwendungen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf, in Rechnung zu stellen, sofern diese Aufwendungen anfallen, wenn CCV im Auftrag des Kunden oder mit dessen mutmaßlichem Willen tätig wird. Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere die an die Deutsche Kreditwirtschaft zu leistenden Zahlungen (z.B. Vertragsstrafen für nicht den Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft genügende POS-Systeme) sowie für Portokosten, sofern diese Zahlungen bzw. Kosten zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrags erfolgen und soweit diese nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung von CCV zurückzuführen sind. CCV stellt dem Kunden im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft das für das Bezahlverfahren electronic cash anfallende Entgelt in Rechnung.
Höhe anfallender Entgelte / Aufwendungsersatz. Für die an InterCard zu zahlenden Entgelte sind die in dem POS-Servicevertrag getroffenen Preisvereinbarungen oder die Preisliste für Zusatzdienstleistungen maßgebend. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Preise Netto- preise zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Für im POS-Servicevertrag oder in der Preisliste für Zusatzdienstleistungen nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann Inter- Card die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzen. InterCard ist berechtigt, dem VU Aufwendungen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf, in Rechnung zu stellen, sofern diese Aufwendungen anfal- len, wenn InterCard im Auftrag des VU oder mit dessen mutmaßlichem Willen tätig wird. Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere die an die deutsche Kre- ditwirtschaft zu leistenden Zahlungen (z.B. Vertragsstrafen für nicht den Anforde- rungen der deutschen Kreditwirtschaft genügende POS-Terminals) sowie für Por- tokosten, sofern diese Zahlungen bzw. Kosten zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages erfolgen und soweit diese nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung von InterCard zurückzuführen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.