Common use of Höheres Management und Leitungs- und Kontrollorgane Clause in Contracts

Höheres Management und Leitungs- und Kontrollorgane. Eine Vertragspartei darf nicht verlangen, dass ein Unternehmen dieser Vertragspartei, bei dem es sich gleichzeitig um eine erfasste Investition handelt, Positionen im höheren Management oder im Leitungs- beziehungsweise Kontrollorgan mit natürlichen Personen einer bestimmten Staatsangehörigkeit besetzt.

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Höheres Management und Leitungs- und Kontrollorgane. Eine Vertragspartei darf von einem erfassten Unternehmen nicht verlangen, dass ein Unternehmen dieser Vertragspartei, bei dem es sich gleichzeitig um eine erfasste Investition handelt, Positionen im höheren Management oder im Leitungs- beziehungsweise bzw. Kontrollorgan mit natürlichen Personen einer bestimmten Staatsangehörigkeit besetzt.

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