Inbetriebnahme und Betrieb der Kundenanlage. (1) Die Inbetriebnahme der Kundenanlage kann erst nach Vorliegen der Bestätigung über die Fertigstellung mit dem beim Netzbetreiber aufliegenden Formular "Netzanschlussmel- dung" erfolgen. Damit ist von einer befugten Fachfirma der Nachweis zu erbringen, dass die Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber ist in begründeten Fällen berechtigt, die Ausführung der Installation zu überprüfen. (2) Durch Vornahme oder Unterlassung der Prüfung der Anlage sowie durch ihren Anschluss an das Verteilernetz übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. (3) Der Anschluss und die Inbetriebnahme der Anschlussanlage erfolgen ausschließlich durch den Netzbetreiber. (4) Die Hausanschlusssicherung oder die Vorzählersicherung darf nur von einer dazu befug- ten Person (befugte Fachfirma oder Mitarbeiter des Netzbetreibers) eingesetzt bzw. ge- wechselt werden. Der Wechsel dieser Sicherungen ist dem Netzbetreiber unverzüglich zu melden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen
Inbetriebnahme und Betrieb der Kundenanlage. (1) . Die Inbetriebnahme der Kundenanlage kann erst nach Vorliegen der Bestätigung über die Fertigstellung mit dem beim Netzbetreiber aufliegenden Formular "Netzanschlussmel- dungNetzanschlussmeldung" erfolgen. Damit ist von einer befugten Fachfirma der Nachweis zu erbringen, dass die Anlage An- lage ordnungsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber ist in begründeten Fällen berechtigtberech- tigt, die Ausführung der Installation zu überprüfen.
(2) . Durch Vornahme oder Unterlassung der Prüfung der Anlage sowie durch ihren Anschluss an das Verteilernetz übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage.
(3) . Der Anschluss und die Inbetriebnahme der Anschlussanlage erfolgen ausschließlich durch den Netzbetreiber.
(4) . Die Hausanschlusssicherung oder die Vorzählersicherung darf nur von einer dazu befug- ten befugten Person (befugte Fachfirma oder Mitarbeiter des Netzbetreibers) eingesetzt bzw. ge- wechselt gewechselt werden. Der Wechsel dieser Sicherungen ist dem Netzbetreiber unverzüglich zu melden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen