Indossament Musterklauseln

Indossament. Das Indossament an den Einreicher muss ein Vollindossament sein. Das Indossament des Einreichers muss lauten: »An Deutsche Bundesbank« (ohne Angabe eines Ortes) Schecks, die der Einreicher ausgestellt hat, sind vom Einzug ausgeschlossen.
Indossament. Art. 727 Der Wechselnehmer kann den Wechsel an einen Anderen durch Indossa- ment (Giro) übertragen.