Allgemeines Begriffsbestimmungen Musterklauseln

Allgemeines Begriffsbestimmungen. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Be- standteil des mit der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT (im Fol- genden „PFALZWERKE“ genannt) geschlossenen Vertrages zur Belie- ferung mit elektrischer Energie (Stromlieferungsvertrag). Sie finden An- wendung auf Verträge mit Letztverbrauchern und gelten für die „ALDI Grünstrom“-Tarife der Marke „123energie“. Für Letztverbraucher, die Haushaltskunden sind, enthalten die AGB teilweise Sonderregelungen.
Allgemeines Begriffsbestimmungen. 1.1. Die AMV Networks GmbH (FN 349327t), Xxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxxxx (in der Folge kurz „Auftragnehmer“ genannt), betreibt das elektronische Fahrtenbuch „AutoLogg“. Diese Lösung umfasst sowohl die „AutoLogg-Box“, den Transfer an die Datenzentrale sowie die Nutzung der „AutoLogg-Anwendungen“. Bei „AutoLogg Connected für Tesla“ kommuniziert AutoLogg (ohne AutoLogg-Box) direkt mit dem Fahrzeug und erhält die Fahrtdaten in Echtzeit, sofern der Kunde zuvor dem Auftragnehmer die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Allgemeines Begriffsbestimmungen. 1.1. Die AutoLogg GmbH (FN 349327t), Xxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxxxx (in der Folge kurz „Auftragnehmer“ genannt), betreibt das elektronische Fahrtenbuch „AutoLogg“. Diese Lösung umfasst sowohl die „AutoLogg-Box“, den Transfer an die Datenzentrale sowie die Nutzung der „AutoLogg-Anwendungen“. Bei „AutoLogg Connected“ kommuniziert AutoLogg (ohne AutoLogg-Box) direkt mit dem Fahrzeug und erhält die Fahrtdaten in Echtzeit, sofern der Kunde zuvor dem Auftragnehmer die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Allgemeines Begriffsbestimmungen. 1.1. Die AMV Networks GmbH (FN 349327t), Xxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxxxx (in der Folge kurz „Auftragnehmer“ genannt), betreibt das elektronische Fahrtenbuch „AutoLogg“. Diese Lösung umfasst sowohl die „AutoLogg-Box“, den Transfer an die Datenzentrale sowie die Nutzung der „AutoLogg-Anwendungen“.